Als faktischer Geschäftsführer und als eingetragene Geschäftsführerin der Firma, die die beiden von der im Handelsregister eingetragenen Zweigstelle in Krefeld aus betrieben, sollen es die Angeklagten in der Zeit von November 2006 bis Januar 2009 unterlassen haben, bis zum drittletzten Arbeitstag jedes laufenden Monats für ihre Beschäftigten Sozialversicherung an die Barmer Ersatzkasse und die BKK abzuführen.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 8.000 Euro.