Bewährung für Brandstifter
Angeklagter ist vermindert schuldfähig.
Mönchengladbach. Zwei Jahre Haft auf Bewährung — das ist das Urteil für einen 47-Jährigen, der zugegeben hat, am Abend des 7. September 2010 mit Hilfe von Altpapier ein Feuer im Keller des Hauses St. Gereon an der Erzberger Straße gelegt zu haben. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung ist bereits rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
Vorher hatte es noch eine Überraschung gegeben. Der Mann, der sein Leben von frühester Kindheit an in Heimen verbracht hatte und aufgrund einer geistigen Behinderung unter Betreuung steht, hatte immer als „mittelgradig intelligenzgemindert“ gegolten. Im juristischen Sprachgebrauch gibt es dafür den Begriff „schwachsinnig“. Er gilt bis zu einem Intelligenzquotienten von 70 — plus minus fünf.
In dem Fall wäre ein Angeklagter schuldunfähig, müsste aber je nach Tat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. In der vergangenen Woche hatte der psychologische Gutachter Egbert Kühn einen speziellen Intellligenztest für Menschen, die nicht lesen und schreiben können, mit dem Angeklagten gemacht. Das Ergebnis: Ein IQ von 76 — also kein Schwachsinn und damit keine Schuldunfähigkeit.
Allerdings minderte das Gericht die mögliche Höchststrafe gleich doppelt — einmal, weil es beim Versuch geblieben ist, und einmal, weil durch die fehlende Einsichtsfähigkeit zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Den Brand gelegt hatte der Angeklagte aus Liebeskummer. Er war in eine Bewohnerin des Hauses St. Gereon verliebt, die ihn aber zurückgewiesen hatte. Auch die räumliche Trennung von seiner Angebeteten, die die Betreuer sofort veranlasst hatten, sei keine Garantie dafür, dass nichts mehr passiere, sagte Gutachter Kühn.
Der Angeklagte ist aber seit dem Vorfall unter noch strengerer Überwachung. So darf er nach Angaben seines Betreuers nicht mehr allein mit dem Bus fahren. Der Betreuer hatte sich ein Bewährungsurteil gewünscht.