Bewährungsstrafe nach Drogen- und Waffenfund
Die Polizei fand Crystel Meth und eine halbautomatische Waffe im Auto des 31-Jährigen.
Ein 31-jähriger Vietnamese hat sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten müssen: Ihm werden die Einfuhr und der Besitz von Betäubungsmitteln, unerlaubter Waffenbesitz sowie die Führung eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Mantong N. wurde aus den Niederlanden kommend im Februar in Höhe der Anschlussstelle Elmpt auf der Bundesautobahn A 52 festgenommen. Beamten war zuvor seine unsichere Fahrweise aufgefallen. N. fuhr Schlangenlinien und betätigte mehrfach ohne erkennbaren Sinn den Blinker sowie Fernlicht. N. war auf dem Heimweg nach Tschechien, wo er im Betrieb seiner Familie, einem Restaurant, arbeitet. Nachdem N. angehalten worden war, fanden die Polizisten bei der Kontrolle des Autos die Droge Crystal Meth, eine halbautomatische Waffe sowie einen Schießkugelschreiber und über 150 Schuss Munition. Noch in der Nacht durchgeführte Drogentests bestätigten neben dem Alkoholkonsum auch die Einnahme von Amphetaminen. Da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat und daher Fluchtgefahr bestand, saß N. seit der Festnahme im Februar in U-Haft.
Der Angeklagte tätigte einige Aussagen zu seiner Person, verweigerte aber ansonsten über seinen Dolmetscher die Aussage. Stattdessen ließ er über seinen Anwalt erklären, dass alle Vorwürfe korrekt seien. Da er bislang keine Vorstrafen habe, beantragte die Staatsanwältin ein Jahr Haft auf Bewährung sowie den Einzug der Fahrerlaubnis.
Der Verteidiger erklärte sich mit dem Strafmaß einverstanden, merkte jedoch an, dass sein Mandant bereits eine unverhältnismäßig lange Zeit in U-Haft gesessen habe. Er forderte dessen sofortige Freilassung. Die Kammer verhängte aufgrund des Zusammenkommens mehrerer Strafbestände eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Zusätzlich solle der Führerschein einbehalten werden, eine neue Fahrerlaubnis könne erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten wieder ausgestellt werden. Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. eva