Angeklagter verurteilt Bewährungsstrafe wegen Schweinekopfs vor Moschee in Mönchengladbach
Mönchengladbach · Das Urteil zum Fall eines vor einer Moschee in Mönchengladbach abgelegten Schweinekopf ist nun gesprochen worden. Ein 43-Jähriger wurde wegen Anstiftung zu Beleidigung verurteilt.
Im Zusammenhang mit einem vor einer Moschee in Mönchengladbach abgelegten Schweinekopf ist ein 43-Jähriger vor dem Landgericht der Stadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Kammer verurteilte Dominik R. wegen Anstiftung zu Beleidigung zu vier Monaten Haft auf Bewährung, wie ein Sprecher am 12. Juli mitteilte. Eine vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts wurde damit bestätigt.
Als Vorsitzender des Vereins „Mönchengladbach steht auf“ habe R. im Mai 2019 im Vorfeld einer geplanten Kundgebung unter dem Motto „Wir wollen keine Salafistenschweine“ zwei Zeugen beauftragt, einen Schweinekopf und Schweineblut vor einer noch im Bau befindlichen Moschee in Mönchengladbach abzulegen. Damit habe er eine Gegenveranstaltung provozieren und noch mehr Aufmerksamkeit erreichen wollen.
Der von ihm beauftragte Zeuge habe daraufhin einen Schweinekopf und einen Blutbeutel vor den Rohbau der Moschee gelegt. Für die Anstiftung hatte das Amtsgericht R. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In einer zweiten Anklage wurde ihm zur Last gelegt, einen „Spaziergang“ gegen Corona-Maßnahmen organisiert und beworben zu haben.
Die Veranstaltung habe er nicht angemeldet. Dafür legte ihm das Amtsgericht eine Geldstrafe von 2.550 Euro auf. R. legte gegen beide Urteile Berufung ein, beide wurden nun verworfen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.