Das Wasser und das liebe Geld

NVV weist Vorwürfe der Abzocke zurück.

Mönchengladbach. Die NVV ist die Diskussion um die Zählergrößen leid. Die Berichte von Kunden, die dem Wasserversorger Abzocke vorwarfen, weil in ihren Häusern zu große Zähler für die Abrechnung des Wasserverbrauchs eingebaut seien, brachten dem Betrieb seit Anfang Juli 1900 Kundenanfragen und 500 Anträge auf den Einbau kleiner Zähler ein.

Dabei sieht sich die NVV rechtlich immer noch auf der sicheren Seite. "Bis Anfang März gab es für vergleichbare Sachverhalte Urteile, die den Einbau nach der Din-Norm Nummer 1988, wie sie in Mönchengladbach vorgenommen wurden, als rechtens bewerten", sagt NVV-Chef Reiner Hellekes. Im September gab es zwar ein neues Urteil des Landgerichts Leipzig, das den Einbau nach einer neuen Norm vorschrieb - aber allgemein rechtlich verbindlich ist diese offenbar noch nicht. Es handele sich um das Arbeitsblatt 406 der "Deutschen Vereinigung Gas Wasser", so Hellekes.

Die Din-Norm Nr. 1988 ist älter, richtet sich nach dem möglichen Spitzenverbrauch und will den Kunden vollen Druck auf allen Rohren gewährleisten. "Damals stand der Komfortgedanke im Vordergrund", sagt Armin Marx, Hauptabteilungsleiter Netze, Bau und Bäder bei der NVV. "Und es gab sehr viel Druckspüler, die so einen Druck brauchten." Zu Spitzenzeiten im Jahr 1976 lieferte sein Unternehmen 20 Millionen Kubikmeter Wasser. Jetzt sind es nur noch 14 Millionen pro Jahr.

Entsprechend richtet sich die Norm aus dem Arbeitsblatt 406 nach dem heutigen, ressourcen-sparenden Verbraucherverhalten und fragt für die Dimensionierung der Zähler nur noch nach den Wohneinheiten eines Hauses. Ob sie allgemeingültige Rechtsnorm wird, entscheidet der Bundesgerichtshof in zwei bis drei Jahren.

Solange will die NVV nicht warten. Sie wird die 16000 Kunden anschreiben, deren Häuser mit einem großen Qn-6-Zähler bestückt sind. Ein einfacher Fragebogen muss ausgefüllt werden. Der gibt den Fachleuten der NVV Aufschluss, ob der kleinere Qn-2,5-Zähler grundsätzlich genügen würde. "Wobei die Gladbacher Verhältnisse beachtet werden müssen", so Marx. "Wir haben Höhenunterschiede von 20 Metern." Der Zähler wird zwar nicht ausgetauscht, weil beide Größen genauso exakt arbeiten.

Aber bei Kunden, wo es möglich ist, "gilt dann ab 1. Oktober ein geringerer Grundpreis für die Zähler", sagt Hellekes. Dann spart man 35 Euro pro Jahr - im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland eine eher geringe Ersparnis. Die Berechnung der Zählergröße musste bisher nach DIN-Norm vom Installateur vorgenommen werden, was 50 bis 70 Euro kostete. Solche Kosten werden mit dem neuen Verfahren nicht mehr anfallen. Den 500 Kunden, die für ihre Anträge diese Fachleute noch zu Hilfe nehmen mussten, werden die Kosten von der NVV erstattet, ein Antrag liegt dem oben beschriebenen Brief bei.