Drogenschmuggel: 28-Jähriger muss 33 Monate in Haft

Am 30. September 2016 war ein 28-jähriger Erkrather auf dem Rückweg aus Roermond, als der Autofahrer an der deutsch-niederländischen Grenze kontrolliert wurde. Die Zollbeamten wurden fündig. In einem raffinierten Versteck entdeckten sie in dem Fahrzeug des Mannes 3,35 Kilogramm Marihuana.

Jetzt musste sich der 28-Jährige wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten.

Der Angeklagte zeigte sich geständig. Er sollte 1000 Euro für den Schmuggel erhalten. Die Drogen seien ihm in Roermond in den Wagen gepackt worden. Anschließend sollte er die Betäubungsmittel, die einen hohen Wirkstoffgehalt hatten, in Düsseldorf abliefern. Nach einer Immunerkrankung sei er arbeitslos geworden und in Geldnot gewesen, verteidigte sich der Angeklagte.

Nach Verlesung des Vorstrafenregisters war allerdings klar, dass der Erkrather nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank saß. Auch als Dealer war er bereits einmal aufgefallen und bereits zu Haftstrafen verurteilt worden.

Der Staatsanwalt forderte für den Schmuggler eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Es käme doch ein minder schwerer Fall in Frage, meinte dagegen der Verteidiger. Schließlich sei der Angeklagte vor mehreren Jahren als Dealer aufgefallen. Sein Mandant habe nach einer Erkrankung seinen Arbeitsplatz verloren und sei in akuter Geldnot gewesen, hieß es im Plädoyer des Verteidigers.

Doch das Schöffengericht sah keinen minder schweren Fall. Zwar sei der Angeklagte nicht der Kopf des Schmuggelfalles gewesen. Aber er habe sich von den Hintermännern benutzen lassen. Das Gericht verurteilte ihn wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte reagierte völlig emotionslos.