Der Odenkirchener konnte von Polizisten noch in der Gaststätte festgenommen werden.
Gegen den 21-Jährigen besteht wegen Eigentumsdelikten bereits ein Untersuchungshaftbefehl. Der war Anfang des Jahres gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Das änderte ein Haftrichter nach der neuerlichen Festnahme. Der Odenkirchener wurde ins Gefängnis gebracht.