Der hatte die Haftverschonung für den 20-Jährigen kritisiert. Zwar sei der Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen „dringenden Verdachts“ gerechtfertigt, nicht aber die vorläufige Inhaftierung. Begründung: Der 20-Jährige komme Auflagen nach, melde sich bei der Polizei und habe die Ausreisepapiere abgegeben. Fluchtgefahr in die Türkei zu seinen Großeltern bestehe nicht.
Der im Kongo geborene M. war an den Folgen gestorben. Lingens, der sich noch nicht zu der Entscheidung äußerte, hat Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. M. war am Freitag beerdigt worden, danach kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Trauerzug-Teilnehmern.