Gericht spricht Angeklagten frei
Mönchengladbach. Ein 23-jähriger Mönchengladbacher ist jetzt wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht freigesprochen worden. Der Angeklagte ist psychisch krank und leidet unter Verfolgungswahn.
2007 hatte er mit einer Luftpistole auf einen Linienbus geschossen und dafür eine Jugendstrafe von sieben Monaten erhalten. Diese saß er teilweise ab, anschließend wurde seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Jetzt war er aufgefallen, da er in zwei Fällen ohne Fahrerlaubnis mit einem Pkw unterwegs gewesen war — in einem Fall hatte er den Wagen ohne Erlaubnis des Besitzers benutzt, im anderen verursachte er unter Alkohol- und Drogeneinfluss zwei Verkehrsunfälle und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Außerdem wurde ihm ein Wohnungseinbruch zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht, da die Straftaten nicht im Zusammenhang mit der Erkrankung des Angeklagten stünde und keine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe. maka