Handydiebstahl als Gegenleistung für Sex auf der Rastplatz-Toilette?
39-Jähriger muss sich erneut vor Landgericht verantworten.
Mönchengladbach. Wegen Raubes und Körperverletzung musste ein 39-jähriger Pole Dienstag erneut vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen. So soll der Angeklagte am 30. April nach Mitternacht an dem Schwulen-Treffpunkt des Autobahnplatzes Wolfskull einem Kaufmann (42) aus Kaarst aus dessen Fahrzeug ein Mobiltelefon im Wert von 800 Euro samt Halterung gerissen haben.
Wegen ähnlicher Raubtaten am gleichen Rastplatz musste sich der 39-Jährige bereits vor zwei Jahren vorm Landgericht verantworten. Damals war der an einer Borderlinestörung leidende Mann freigesprochen worden. Das Gericht hatte die Unterbringung in einer Klinik mit Bewährung ausgesprochen.
Er wolle in Polen eine Therapie beginnen, hatte der Pole damals versprochen. Zwei Jahre sollte der Epileptiker Polen nicht verlassen. Gegen diese Bewährungsauflagen hatte er offensichtlich verstoßen und inzwischen in Greven mit Hilfe seines Vetters eine Wohnung bezogen.
Der Kaarster schilderte den Fall wie folgt: In der Aprilnacht hatte er an der Wolfskull gehalten, um eine Zigarette zu rauchen. Dann sei der Angeklagte gekommen, habe seine Autotür geöffnet, das Mobiltelefon an sich gerissen und ihn dabei ins Gesicht geschlagen. Sex habe es nicht gegeben.
Dann sei der Mann mit der Beute verschwunden. Erst nach einer Handyortung hatten der Kaarster und die inzwischen informierte Autobahnpolizei den alkoholisierten Polen und dessen Vetter im polnischen Fahrzeug erreicht. Das Mobiltelefon wurde unbeschädigt im Gras gefunden.
Der Angeklagte hatte zwar häufigen Wodkagenuss zugegeben. Aber die Begegnung am Schwulentreff hatte er ganz anders geschildert. Der Autofahrer aus Kaarst sei mit ihm in der Toilette verschwunden. Es habe Sex gegeben. Er habe dafür 100 Euro „Sexlohn“ gefordert. Der 42-Jährige habe dann gesagt: „Ich habe kein Geld“. Der Angeklagte gab zu, das iPhone genommen zu haben — als Pfand. Der Kaarster sollte Geld besorgen, dann würde er auch das iPhone wieder bekommen, so die Aussage des Angeklagten.