Hund hetzt Reh durch den Hardter Wald
Vom Hundehalter fehlt jede Spur.
Die Schreie des jungen Rehs wird Kurt Kallenbach nicht vergessen, da ist sich der Anwohner des Hardter Waldes sicher: Am Donnerstag ist es in der Nähe der Straße „Am Kirschbaum“ im Hardter Wald zu einem Waidunfall gekommen, bei dem ein Hund einen jungen Rehbock durch den Wald hetzte und sich in den Hinterläufen des Tieres verbiss. Das schwer verletzte Reh musste vom zuständigen Jagdpächter Karl-Heinz Böhm getötet werden. „Beide Hinterläufe waren gebrochen, das Tier wäre nicht mehr zu retten gewesen“, sagte Böhm. „Mir wäre viel lieber gewesen, es hätte weitergelebt. Aber es hatte solche Schmerzen, dass wir es erlösen mussten.“
Kurt Kallenbach und seine Tochter Anja hatten zuvor eigenen Angaben zufolge vergeblich versucht, den schwer verletzten Rehbock von einem Tierarzt behandeln zu lassen.
Die Jagdszene spielte sich den Anwohnern zufolge gegen Mittag ab. Ein nicht angeleinter Hund mit dunklem Fell jagte den Rehbock. Nach der Attacke schleppte sich das Reh noch auf Kallenbachs Grundstück. Die vertrieben den Hund. „Jagdszenen mit nicht angeleinten Hunden erlebe ich öfter im Wald, aber ich habe noch nie gesehen, wie ein Reh gerissen wurde“, sagt Kallenbach. Für Jagdpächter Böhm sind Attacken von Hunden auf Wildtiere keine Seltenheit. „Ich gehe von mindestens drei toten Rehen oder anderem Wild im Jahr in meinem Revier aus“, sagt Böhm, „Hundehalter müssen ihre Tiere dringend anleinen, leider passiert das gerade im Wald nicht immer.“
Die Anwohner meldeten den Fall bei der Stadt. Die aber könne keine Ermittlungen durchführen. „Leider liegen uns keine weiteren Erkenntnisse vor. Weder ist der Halter bekannt noch existiert Fotomaterial, das für weitergehende Ermittlungen notwendig wäre“, sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. Wildernde Hunde werden regelmäßig zum Problemthema. Das hat auch die Landesregierung erkannt und im Jagdrecht den entsprechenden Paragrafen in seiner bisherigen Form belassen. Er besagt: Jäger dürfen wildernde oder hetzende Hunde erschießen. Außerdem kann es für Halter wildernder Hunde teuer werden: Das Landeshundegesetz sieht eine Geldbuße von bis zu 100 000 Euro vor.