Islamschule: „Nicht vereinbar mit Demokratie“
Das Innenministerium nennt auf Kleine Anfrage vier Gründe für diese Einschätzung der Salafisten.
Mönchengladbach. Die Antwort der Landesregierung zu seiner Kleinen Anfrage zum Umzug des Vereins "Einladung zum Paradies" nach Eicken hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Norbert Post zu lange gedauert. "Warum dauert das sieben Wochen?", fragt der Gladbacher. Die Anfrage hatte er gemeinsam mit Michael-Ezzo Solf, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, gestellt.
Als das Thema Anfang August auftauchte, sei die Landesregierung "zunächst einmal in Deckung gegangen", sagt Solf, Abgeordneter aus Siegburg. "Ich habe damals extra im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales von Minister Guntram Schneider nachfragen lassen. Antwort: Wir machen nichts. Da soll sich der Verfassungsschutz drum kümmern." Post hält das für "eine Missachtung der Sorgen der Eickener".
Mittlerweile haben die beiden Abgeordneten eine Antwort. Sie kritisieren jedoch, dass sie erst eine Kleine Anfrage hätten stellen müssen, um "Bewegung in die Sache zu bekommen". Man habe die Verantwortlichen zu einer Antwort "Einladung zum Paradies" (EZP) und die Einschätzung der von ihm vertretenen Islam-Strömung Salafismus "zwingen" müssen "Das, was jetzt vorliegt, hätte man schon damals zügig erarbeiten sollen", so Post.
In seiner Antwort bezeichnet das NRW-Ministerium für Inneres die "salafistische Ideologie als mit den freiheitlichen demokratischen Grundordnung "nicht vereinbar". Vier Hauptgründe nennt das Ministerium.
Erstens verstünden die Salafisten die islamische Religion als Ideologie, Ordnungs- und Herrschaftssystem und als unvereinbar mit der im Grundgesetz festgelegten parlamentarischen Demokratie. "Gesetze können der salafistischen Ideologie zufolge nur von Gott, nicht vom Volke gemacht werden."
Zweitens behaupteten die Salafisten, dass alle gesellschaftlichen Probleme nur durch eine uneingeschränkte Anwendung von Koran und Sunna und strikte Ausrichtung des Lebens nach ihnen gelöst werden könnten. Dazu zähle die "uneingeschränkte Anwendung der Scharia", also des islamischen Rechts.
Die Salafisten betonten außerdem "die rigide Trennung von Mann und Frau - nicht nur in der Moschee, sondern insgesamt im öffentlichen Raum". Dazu zähle auch die gemeinsame schulische Erziehung von Jungen und Mädchen. Punkt vier, den das Ministerium auflistet, ist die Eingrenzung der Frau "auf den heimischen Bereich". Frauen sollten sich "ganz auf den Haushalt und die Kindererziehung konzentrieren".
Ob gegen EZP ein Verbot angestrebt werde, kann das Ministerium nach eigenen Angaben nicht öffentlich machen. Die komplette Stellungnahme des Ministeriums können Sie HIER nachlesen.