Jährlich sorgen 3000 Rostlauben für Ärger

Der CDU-Politiker Markus Heynckes will das Abstellen von nicht mehr fahrbereiten Autos am Straßenrand im Umweltausschuss ansprechen.

Foto: Ilgner

An der Reyerhütter Straße stehen am Straßenrand zwei Autos, die keine Kennzeichen haben, eines an der Annakirchstraße. Bei allen drei Fahrzeugen könnte es sich um — wie der CDU-Ratsherr Markus Heynckes sie bezeichnet — „Schrottautos“ handeln: Sie werden von ihren Eigentümern abgemeldet und gammeln vor sich hin. Viele Autos werden so rechtswidrig entsorgt, bis die Stadt sie irgendwann abschleppen lässt. „Diese Autos wirken sich negativ auf das Stadtbild aus, wenn sie über Wochen öffentlich vergammeln. Solche Schandflecke dürfen wir nicht dulden, wenn wir Gladbach sauberer machen wollen“, sagt Heynckes, der umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion ist. Er will das Problem in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses ansprechen und von der Stadt wissen, wie sie stärker dagegen vorgehen wird. Rund 3000-mal jährlich muss das städtische Ordnungsamt eingreifen, weil Autos ohne Kennzeichen am Straßenrand stehen. Meist sind es Anwohner, die auf die offenbar nicht mehr betriebsbereiten Autos aufmerksam machen.

Aber auch städtische Mitarbeiter — vor allem der Kommunale Ordnungsdienst — melden diese Fahrzeuge. Das Ordnungsamt schaltet dann den Zentralen Ermittlungsdienst der Stadt ein, der sich ein Bild vor Ort macht. Da die Autos nicht an Straßen oder öffentlichen Plätzen stehen dürfen, bekommen sie einen roten Aufkleber. Er besagt: Innerhalb von maximal 14 Tagen muss das „Schrottauto“ entfernt werden. „Das führt in 90 Prozent aller Fälle dazu, dass die Eigentümer ihr Kfz entfernen. Diese Fälle sind dann für uns erledigt“, sagt Ordnungsamtsleiterin Annegret Ketzer.

Es bleiben die hartnäckigen Fälle: Autofahrer, die ihre Rostlauben am Straßenrand entsorgen. „Diese Fahrzeuge werden abgeschleppt und verwahrt, bis sie verschrottet werden“, sagt Ketzer. Zeitgleich wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwischen 100 bis 200 Euro werden fällig, dazu müssen die Besitzer das Abschleppen, das Verschrotten und die Verwaltungsarbeit bezahlen (insgesamt 87 Euro). Weil das Kennzeichen in der Regel fehlt, stellen die Kontrolleure den Halter über die Fahrgestellnummer fest. Aber: Im Vorjahr konnte sich die Stadt nur in zehn Prozent aller Fälle die Kosten von Autobesitzern zurückholen.

CDU-Ratsherr Heynckes hat jüngst festgestellt, dass auch Gebrauchtwagenhändler von ihnen angebotene Fahrzeuge an die Straße stellen: „Das war jetzt mehrfach am Bunten Garten so.“ Ordnungsamtsleiterin Ketzer: „Das ist nicht zulässig. Wir weisen regelmäßig die Betriebe darauf hin. Es gibt da auch nicht die Möglichkeit, eine Sondernutzung. Wer dies missachtet, muss mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro rechnen.“