Landgericht Mönchengladbach Mordversuch: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen

Mönchengladbach/Viersen. · Zwei Viersener (30 und 34 Jahre alt) sollen im Februar einen Bekannten misshandelt und versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Später sollen sie vorgehabt haben, den Mann zu töten.

Das Urteil in dem Prozess wird für den 31. Oktober erwartet.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess um die Verabredung zu einem Mord aus Habgier, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung hat der Staatsanwalt am Freitag mehrjährige Haftstrafen für die beiden Hauptangeklagten gefordert. Zwei Viersener (30 und 34 Jahre alt) sollen im Februar einen Bekannten misshandelt und versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Später sollen sie vorgehabt haben, den Mann zu töten, um ihre Täterschaft zu verschleiern. Das Opfer konnte sich, als die Angreifer schliefen, befreien und flüchten. Der Mann erlitt einen erheblichen Blutverlust sowie mehrere tiefe, teilweise bis auf die Muskulatur gehende Schnitt- und Stichverletzungen.

Was laut Staatsanwalt für die beiden Täter spräche, seien ihre Teilgeständnisse und die gezeigte Reue. Der 30-jährige Angeklagte sei jedoch bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, für ihn forderte er acht Jahre Haft, sein Verteidiger vier Jahre und sechs Monate. Der 34-Jährige, dem eine Sachverständige Einstiegsmerkmale für eine krankhafte seelische Störung bescheinigte, bemühe sich laut Staatsanwalt um einen Täter-Opfer-Ausgleich, sei jedoch ebenfalls vielfach vorbestraft. Daher forderte er für diesen Angeklagten insgesamt neun Jahre Haft sowie die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Sein Verteidiger forderte für den Mann fünf Jahre und sechs Monate und die Unterbringung.

Mitangeklagt ist ein Mönchengladbacher (43): Er soll gemeinsam mit dem 34-jährigen Viersener zwei weitere Morde geplant haben, die jedoch nicht ausgeführt wurden. In einem Fall sollte ein Drogendealer bei einer Scheinbestellung überfallen und „ohne Gnade weggeballert“ werden. Ein weiterer Mann sollte ebenfalls bestohlen und getötet werden. Dafür forderte der Staatsanwalt für den Gladbacher drei Jahre Haft. Für die beiden nicht ausgeführten Überfälle forderten die beiden Verteidiger einen Freispruch. Das Urteil wird für den 31. Oktober erwartet.