Langer Weg zur Verurteilung
Treffen: Präsident und Richter des Landgerichts besuchen die Frauenberatungsstelle. Opfern von Gewalt raten die Juristen, Beweise zu sichern und die Polizei zu rufen.
Mönchengladbach. In der Frauenberatungsstelle an der Kaiserstraße 20 sitzen sie sich gegenüber: drei Beraterinnen, die in ihrer Tätigkeit häufig mit Fällen von Vergewaltigung und häuslicher Gewalt konfrontiert werden, und drei Richter, die über solche Fälle urteilen müssen.
Der Präsident des Landgerichts Bernd Scheiff und die beiden Vorsitzenden Richter Lothar Beckers und Helmut Hinz sind zum Erfahrungsaustausch und zum Informationsgespräch in die Beratungsstelle gekommen.
Hier werden Frauen in Krisen- und Konfliktsituationen beraten. Es geht um Trennung, Scheidung und Beziehungsprobleme, um psychische und psychosomatische Erkrankungen, oft aber auch um Gewalt. "Wir ermutigen die Frauen, Gewalt und Vergewaltigungen anzuzeigen und den Täter vor Gericht zu bringen", erklärt Silvia Henke.
"Aber das kann für die Frauen auch sehr frustrierend sein, wenn nämlich der Täter zum Schluss freigesprochen wird." Insbesondere bei Vergewaltigungen in der Partnerschaft gebe es ja im allgemeinen keine Zeugen.
Richter Lothar Beckers widerspricht: "Es gibt eine Zeugin, nämlich das Opfer. Aber es ist eine Eins-zu-eins-Situation, bei der Aussage gegen Aussage steht."
Der Jurist rät, möglichst objektivierbare Beweise zu sichern: bei physischer Gewalt die Polizei rufen, die Verletzungen vom Arzt attestieren lassen. Selbst wenn so die Vergewaltigung nicht bewiesen wird, kann doch ein Bild des Täters gezeichnet werden.
"Alles, was zur Verfügung steht, um Gewalt zu belegen, wird das Gericht auch heranziehen", sagt Beckers, der das Schwurgericht des Landgerichts Mönchengladbach führt. Aber, darauf weisen alle drei anwesenden Juristen hin, es müsse den Frauen klar sein, dass es ein langer Weg sei.
Auch wichtig: Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann nicht wieder zurückgezogen werden. "Wenn das Opfer zur Polizei geht, setzt es damit einen Zug auf abschüssige Schienen. Er kann nicht mehr aufgehalten werden", beschreibt Beckers den Sachverhalt.
Die Juristen empfehlen betroffenen Frauen, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen und so unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Als Vertreter der Nebenklage kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen und entsprechend beraten.