Lau soll Gladbacher rekrutiert haben
Der salafistische Prediger bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof lehnte Beschwerde ab.
Der unter Terrorverdacht stehende Sven Lau bleibt im Gefängnis. Der 35-jährige Mönchengladbacher, der am 15. Dezember vergangenen Jahres festgenommen wurde, hatte Haftbeschwerde eingelegt. Die wurde nun vom Bundesgerichtshof verworfen. Lau sei ein bundesweit bekannter salafistischer Prediger, der den bewaffneten Dschihad befürwortet und als Pflicht ansieht, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs.
Und weiter: „Mit Ausbruch des Krieges in Syrien zielten die Aktivitäten des Beschuldigten darauf, Glaubensbrüdern eine gewaltbefürwortende Auslegung des Islams zu vermitteln und sie zu motivieren, sich an dem als bewaffneten Kampf verstandenen Dschihad in Syrien zu beteiligen.“ Sven Lau sei in Deutschland die Funktion einer Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige zugekommen — insbesondere aus dem Personenumfeld der salafistischen Szene in Mönchengladbach, so das Gericht. Der frühere Vorsitzende des mittlerweile aufgelösten Vereins „Einladung zum Paradies“ habe als Bindeglied zur syrischen Kampfgruppe JAMWA fungiert und damit in intensivem Kontakt mit einem weiteren deutschen Konvertiten, der als Anführer einer Terrorgruppe gilt, gestanden. Lau habe von Deutschland aus auch für die logistische Unterstützung des Kampfverbandes gesorgt.
Sven Laus radikal-islamische Einstellung wird laut Bundesgerichtshof untermauert durch die Auswertung von sichergestellten Video- und Bilddateien, auf denen der Mönchengladbacher im Zusammenhang mit gewaltbefürwortenden Darstellungen mit salafistischem Bezug zu sehen ist. In dem Beschluss aus Karlsruhe wird unter anderem geschildert, wie Lau mit einem Schleuser zusammenarbeitete und zwei Syrien-Kämpfern Geld brachte.