Lüpertzender Straße: Politiker fordern neues Parkkonzept
Verwaltung soll ein Konzept mit Anwohnerparken vorlegen.
Mönchengladbach. Für das Gebiet entlang der Lüpertzender Straße einschließlich des Berliner Platzes soll ein Parkkonzept entwickelt werden. Dies forderte der Bau- und Planungsausschuss bei seiner Sitzung am Mittwoch. Auslöser war die Änderung des Bebauungsplans für die Roermonder Höfe. Dieser überarbeitete Entwurf passierte zwar bei fünf Gegenstimmen den Ausschuss. Aber die Mehrheit erkannte den deutlichen Verlust an Parkplätzen im gesamten Umfeld.
Wegen des Parkdrucks — unter anderem durch VHS und Musikschule — soll über Anwohnerparken nachgedacht werden. In einer der nächsten Sitzungen soll die Verwaltung ein Konzept vorlegen. Die Baupolitiker gehen davon aus, dass die Roermonder Höfe jetzt zeitnah gebaut werden.
Auch ein anderes Thema, das den Ausschuss seit Jahren beschäftigt hat, scheint mittlerweile klar geregelt zu sein: die sogenannte Dichtheitsprüfung, die inzwischen Zustands- und Funktionsprüfung heißt. Gemeint ist dasselbe: Die Kanäle, die vom Privathaus oder von einem Gewerbebetrieb zum Großsammler führen, dürfen keine gravierenden Schäden aufweisen, so dass Abwasser austreten kann.
Damit dies sichergestellt ist, wird die Prüfung vorgeschrieben: Bei Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden und in Wasserschutzgebieten liegen, muss die Funktionsprüfung bis zum 31. Dezember 2015 vollzogen sein. Dies trifft auch zu auf Gewerbebetriebe, die vor 1990 entstanden sind.
Für alle später errichteten Gebäude und ihre Kanalverbindungen, die nicht in Wasserschutzzonen liegen, gilt der Termin 31. Dezember 2020. Die Prüfung darf nur ein Sachkundiger machen. Große Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten beseitigt werden, bei mittelgroßen wird eine Frist von zehn Jahren eingeräumt.
Die Stadt hat einen Kriterienkatalog erstellt, der festlegt, in welchen Fällen die Prüfbescheinigung erfolgen soll. Wird etwa ein Neubau errichtet oder ein bestehendes Gebäude erheblich umgebaut, erfolgt der Funktionstest bei der Abnahme der neuen Abwasserleitungen. So wird gewährleistet, dass das beauftragte Bauunternehmen einen möglichen Schaden sofort beseitigen muss. Und der Eigentümer weiß, dass die Kanäle dicht sind.
Sonderregelungen gibt es für industrielles oder gewerbliches Abwasser, das ein wesentlich höheres Gefährdungsrisiko als häusliches Schmutzwasser aufweist. Die betroffenen Unternehmen müssen bescheinigen, dass ihre Leitungen technisch einwandfrei sind.