Missbrauch zugegeben
44-Jähriger verging sich an drei Jungen. Das Urteil: sechs Jahre Haft.
Mönchengladbach. Das Landgericht hat am Dienstag einen 44-Jährigen zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mönchengladbacher vorgeworfen, zwischen 2008 und Mitte 2013 drei Jungen, die heute zwischen 13 und 16 Jahre alt sind, sexuell missbraucht zu haben. Bei einem der Opfer handelt es sich um das Patenkind des Mannes, die beiden anderen kommen aus dem weiteren Umfeld der Familie.
Um den Jugendlichen eine Aussage vor Gericht zu ersparen, wurde eine sogenannte Verständigung vorgeschlagen. Der Vorsitzende Richter stellte dem Angeklagten, der in der Vergangenheit nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, eine Freiheitsstrafe von rund sechs Jahren in Aussicht, wenn dieser aussagt. Nach Beratung mit seinem Anwalt stimmte der 44-Jährige zu und räumte die ihm zur Last gelegten Taten ein.
So mussten im Saal A100 vor der ersten großen Jugendkammer nur einige erwachsene Zeugen aussagen und festgestellt werden, dass keine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Danach konnte das Urtei gesprochen werden: sechs Jahre ohne Bewährung. Das Urteil ist aus formalen Gründen, wie bei Verständigungen üblich, noch nicht rechtsgültig. pn