Land muss noch über Haushalt entscheiden Förderung für die Brücke Bettrather Straße geplant
Gladbach · Wenn der Landeshaushalt es hergibt, fließen Fördermittel für den Neubau.
. Auf dem Weg zum Neubau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bettrather Straße ist eine weitere Hürde genommen: Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat das Projekt in eine Liste mit von Projekten aufgenommen, welche die Nahmobilität verbessern und mit Zuschüssen des Landes bedacht werden sollen. Die Brücke ist in der vom Regionalrat verabschiedeten Liste mit 1 978 200 Euro geführt. Mit diesem Betrag soll sich das Land beteiligen – wenn es der Landeshaushalt für 2020 hergibt.
Die Nachricht dürfte Bürger erfreuen, die für eine separate Rad- und Fußwegbrücke über die Bettrather Straße kämpfen. Pläne der Stadt, die mehr als 100 Jahre alte Brücke über die Hermann-Piecq-Anlage abzureißen, stießen auf Widerstand bei Bürgern und Teilen der Politik. Das führte zu einem anderen Ansatz: einen Ersatz bauen, wenn Zuschüsse fließen. Die nun in der Vorschlagsliste des Regionalrats geführten, knapp zwei Millionen Euro machen 75 Prozent der förderfähigen Kosten aus. Den Rest müsste die Stadt übernehmen – nach Ansicht der SPD kein Problem. „Die Finanzierung der verbleibenden rund eine Millionen Euro ist im Haushalt gesichert“, sagt Ratsfraktionsvorsitzender Felix Heinrichs.
Die CDU will eine schnelle
Umsetzung bewirken
Unterstützung für das Projekt gibt es ebenso beim Groko-Partner. „Gemeinsam mit unseren Landtagsabgeordneten werden wir uns weiterhin auf allen Ebenen für eine zügige Umsetzung einsetzen“, sagt CDU-Ratsherr Michael Schroeren.
Die vom Regionalrat gebilligte Vorschlagsliste, die auch noch einen Landeszuschuss in Höhe von 479 000 Euro für den ersten Bauabschnitt des Radwegs Rheindahlen-Nordpark enthält, ist allerdings noch keine endgültige Garantie, dass das Geld auch tatsächlich fließen wird. Sicherheit wird es erst geben, wenn das Land Nordrhein-Westfalen seinen Haushalt für 2020 beschlossen hat. Das soll Ende Januar geschehen. Und so ist auch der Beschluss des Regionalrates über die Vorschlagsliste mit dem Vermerk versehen: „Falls die vorläufigen Programmvorschläge nicht vollständig Berücksichtigung finden können, müssen einzelne Projekte zunächst zurückgestellt werden.“ Diese würden dann in Abstimmung zwischen dem Landesverkehrsministerium und den Bezirksregierungen in NRW festgelegt – und zwar „abhängig vom Stand der Baureife“. hh