Prozess in Mönchengladbach Feldwebel soll Bewerberin sexuell bedrängt haben
Mönchengladbach. · Der 49-Jährige hat die Frau laut Anklage als seine „Sex-Sklavin“ angesehen.
Ein Karriereberatungsfeldwebel der Bundeswehr muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten, weil er eine Bewerberin auf eine Stelle als „persönliche Sex-Sklavin“ habe ausbilden wollen, der er sich „nach Belieben“ bedienen konnte. So wirft es die Anklage dem heute 49 Jahre alten Feldwebel vor. Angeklagt ist der verheiratete Familienvater wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme und Verbreitung pornographischer Schriften.
Der Mann soll im August 2015 in Mönchengladbach ein Beratungsgespräch mit der 25-Jährigen geführt haben. Sie bewarb sich anschließend auf eine Stelle in dem Beratungscenter, in dem der Angeklagte tätig war, gab dabei ihre private Handynummer an. Im Zeitraum vom 4. bis 10. September habe der Angeklagte ihr viele Nachrichten sexuellen Inhalts gesendet sowie eindeutige Fotos und ein Video von sich. Dabei habe er deutlich gemacht, dass für die Einstellung sexuelle Gegenleistungen erwarte. Laut Anklage wolle er eine sado-masochistische (SM) Beziehung mit der Frau eingehen.
In seiner Einlassung erklärte der Angeklagte, davon ausgegangen zu sein, eine „Rollenspielbeziehung“ mit der Zeugin zu unterhalten, die jedoch von ihr an ihn herangetragen worden sei. Die 25-Jährige habe nach seinen sexuellen Vorlieben gefragt und erklärt, von ihrem Freund dominiert werden zu wollen. Die Nachrichten sowie Fotos und das Video habe er auf Wunsch der Zeugin verschickt. Dass sie nicht geantwortet habe, habe er als Teil des Spiels gesehen. Bei einem Folgetermin im Beratungscenter, bei dem die Frau fehlende Dokumente nachreichen sollte, habe sie einen 25-seitigen SM-Fragenbogen mitgebracht. Dabei habe er gemerkt, dass sie mit den Begriffen darin nichts anfangen konnte und beschlossen, eine normale sexuelle Beziehung mit ihr einzugehen. Da er nicht wollte, dass der Fragebogen in seinem Büro gefunden wird, habe er ihn in einen Karton mit Sexspielzeug getan, den er in einem Schrank aufbewahre. Am nächsten Tag habe er den Fragebogen geschreddert.
Die 25-Jährige habe Angst um
ihre Karriere gehabt, sagt sie
Die Zeugin weinte und zitterte während ihrer Aussage. Sie habe zunächst cool erscheinen wollen, und nicht gewusst, was sie antworten sollte, als die ersten Nachrichten kamen. Später habe sie Angst um ihre Karriere gehabt, da er immer wieder von ihrer beruflichen Abhängigkeit ihm gegenüber gesprochen habe. Wenn sie auf seine privaten Nachrichten nicht reagiert habe, habe er sie etwas Dienstliches gefragt, so dass sie hätte antworten müssen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.