Ausschuss gab Beschwerde an Mags weiter Rolltonnen-Beschwerde hat ein Nachspiel

Mönchengladbach. · Durfte die Stadt die Daten des Stellers eines Bürgerantrags an die Mags weiterleiten?

Seit diesem Jahr gibt es Rolltonnen in Mönchengladbach.

Foto: Mags

Die Einführung der neuen Rolltonnen hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Und zwar eines, das mit der Tonne an sich gar nichts mehr zu tun hat. Sondern mit dem Umgang mit einer Beschwerde eines Bürgers. Der hat nun bei der Bezirksregierung Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht  – und zwar über Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners.

Es geht um die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom Mai 2018. Damals hatte Thomas Wasilewski den Bürgerantrag gestellt, die Stadt möge eine 35-Liter-Restmülltonne einführen. Der für solche Bürgeranträge zuständige Ausschuss, dessen Vorsitzender Reiners ist, verwies das Thema an den Mags-Verwaltungsrat. Der hat sich auch damit befasst, die Änderung der Müllsatzung abgelehnt und dies Wasilewski auch schriftlich mitgeteilt. Nur: Durfte die Mags überhaupt wissen, von wem die Beschwerde kam? Durfte das Rathaus die Daten an die Stadttochter weiterleiten? Genau darum geht es nun in der Beschwerde Wasilewskis. Der findet: Nein, durfte die Stadt nicht. „Ich habe keine direkte Geschäftsbeziehung zur Mags, folglich liegen meine Daten dort eigentlich auch nicht vor“, sagt Wasilewski.

Der schaltete die Datenschutzbeauftragte des Landes ein, die seitdem das Verfahren prüft. Mehrfach hat es einen Schriftwechsel zwischen der Behörde und der Stadt gegeben, in dem das Rathaus stets neuerliche Stellungnahmen abgeben sollte. Dieses Verfahren ist auch nicht beendet, wie ein Sprecher mitteilt:  „Ob die Daten nicht rechtmäßig verarbeitet wurden, können wir von daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.“ Stadtsprecher Wolfgang Speen teilte mit: „Die Stadt Mönchengladbach befindet sich mit der Landesdatenschutzbeauftragten im Austausch, wie die Übermittlung der Anträge an die Mags zu bewerten ist. Eine abschließende Bewertung kann daher noch nicht vorgenommen werden.“

In den Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten an die Stadt, die unserer Redaktion vorliegen, sieht das allerdings schon etwas konkreter aus. Darin heißt es etwa: „Die Aufgabe der abschließenden Beantwortung der Beschwerden oblag dem Rat – und damit dem Bürgermeister – und nicht der Mags.“ Der Rat selbst sei für die Bearbeitung der Bürgeranträge zuständig und eine Übermittlung der personenbezogenen Daten der Beschwerdeführer an die Mags sei daher nicht erforderlich gewesen. Es gebe einen Unterschied zwischen der sachlichen Bearbeitung des Bürgerantrags und der abschließenden Beantwortung. Mit anderen Worten: Der Mags-Verwaltungsrat durfte zwar entscheiden, die Antwort an Wasilewski hätte demzufolge aber vom Rathaus kommen müssen, nicht von der Mags. Nach mehrmaligen Schriftwechseln konnte die Stadt diese Zweifel offenbar zunächst nicht ausräumen. „Offen bleibt für mich die Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Sie die Adressen der Bürgerinnen und Bürger und dann auch die Beantwortung der Bürgeranträge an die Mags übermittelt haben“, schrieb die Landesdatenschutzbeauftragte am 4. April an die Stadt und bat um neuerliche Stellungnahme bis zum 18. April.