Prozess in Mönchengladbach Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Mönchengladbach. · Ein Jahr nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in einem Fußball-Fanzug hat der Prozess gegen den 31-Jährigen begonnen.

Der 31-jährige Angeklagte im Amtsgericht auf der Anklagebank.

Foto: dpa/Marius Becker

Im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Fanzug hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Am Freitag begann vor dem Amtsgericht Mönchengladbach der Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung sowie gefährliche Körperverletzung. Ein 31-jähriger Gladbacher soll sich auf der Toilette eines Fußball-Fanzugs an einer jungen Frau vergangen haben. Der Angeklagte, der derzeit bereits wegen einer früheren Vergewaltigung in Haft ist, bestreitet die Tat: Es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.

Laut Anklage lernten sich die beiden im April 2018 auf der Rückfahrt vom Bundesligaspiel der Borussia beim FC Bayern München kennen. Bei hätten größere Mengen Alkohol zu sich genommen und sich geküsst. Auf der Zugtoilette sei es dann gegen den Willen der damals 19-Jährigen zum Geschlechtsverkehr gekommen. In der Anklage heißt es, die junge Frau habe sich auf Grund ihrer „Alkoholisierung und einer Schockstarre“ nicht wehren können. Die Zeugin ist zugleich Nebenklägerin in dem Verfahren.

Die 19-Jährige sei „flirty drauf“ gewesen, sagt der Angeklagte

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, die 19-Jährige sei ihm auf der Tanzfläche eines Partywagens des Zuges aufgefallen. Sie sei „flirty drauf“ gewesen, habe ihn angetanzt und um einen Drink gebeten. Diese Bitte habe er abgelehnt, woraufhin sie leicht flapsig etwas in der Art gesagt habe, dass dies egal sei, da sie heiraten wolle. Kurz danach habe es ein eher belangloses Gespräch zwischen ihnen gegeben, während dessen Verlaufs sie ihn habe küssen wollen. Sie sei dann nochmal tanzen gegangen und später erneut zu ihm an die Bar zurückgekehrt, wo er ihr ein Getränk ausgegeben habe. Beide hätten „ordentlich geflirtet“, sie habe gefragt, ob er Kondome dabei habe, was er verneint habe. Man sei dann Richtung Toilette gegangen, hätte in dem Vorraum etwas „gefummelt“, und als die Toilette frei wurde, seien sie hinein gegangen. Dort sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Anschließend habe sie zu ihm gesagt, dies müsse „unter uns bleiben, er dürfte es bloß keinem erzählen“. Er habe geantwortet, das habe „doch eh‘ jeder mitbekommen“, und er würde erzählen, „was sie für eine sei“. Sie solle sich bei Borussia nicht mehr blicken lassen.

31-Jähriger schon einmal wegen Vergewaltigung verurteilt worden

Die Nachfrage der Staatsanwältin, ob er eine Erklärung für ihre Darstellung der Vorgänge habe, verneinte er. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant habe nun einmal diese Vorgeschichte: Bereits im April 2016 hatte das Amtsgericht Mönchengladbach den 31-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung verurteilt. Diese Haftstrafe hatte er zum Tatzeitpunkt noch nicht angetreten. Nur zwei Tage nach den erneuten Tatvorwürfen trat er die Haftstrafe an, seitdem sitzt er die ursprüngliche Strafe ab.

Der zweite Tatvorwurf betrifft einen Vorfall, der sich ebenfalls in dem Fanzug zugetragen haben soll: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, einen anderen mit der flachen Hand ins Gesicht sowie viermal mit einem Hammer auf den Oberkörper geschlagen zu haben. Der Angeklagte ließ erklären, er räume diese Tat ein. Das Tatwerkzeug sei jedoch kein Hammer mit einer stumpfen Schlagkante gewesen, sondern eher ein „Karnevalsmitbringsel“, das er im Zug gefunden habe. Er habe sich von einer Geste des Mannes provoziert gefühlt, sich inzwischen entschuldigt und ein Schmerzensgeld gezahlt. Befragt zu seinem Fanverhalten, erklärt der 31-jährige Pflanzenfachberater, nicht regelmäßig zu den Spielen zu gehen, zu einer Szene dort sei er ebenfalls nicht zuzuordnen. Dem widerspricht die Staatsanwältin: Der Angeklagte werde bei der Polizei als „Intensivtäter Gewalt & Sport“ geführt, und dies nicht auf Grund dieses Vorfalls, sondern „lange vorher“.

Das mutmaßliche Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt, beim nächsten Termin sollen Zeugen gehört werden.