Raser-Prozess in Mönchengladbach Unfall-Fahrer soll einfach weitergefahren sein

Schwalmtal/Mönchengladbach. · Beifahrer belasten den Angeklagten, der einen 38-Jährigen überfahren haben soll.

Das Mönchengladbacher starb, nachdem ihn ein Auto mit hohem Tempo erfasst hatte.

Foto: Sascha Rixkens

Die Liste der Verletzungen ist lang. So lang, dass die Gerichtsmedizinerin nicht mit Gewissheit sagen kann, welche zum Tod führte. Ein Hirnstammabriss des Opfers allein wäre ausreichend gewesen, es habe jedoch diverse Zeichen schwerster und stumpfer Gewalteinwirkung auf Kopf und Körper gegeben. Am Mittwoch wurde der Prozess um den „Raserfall“ vor dem Landgericht fortgesetzt.

Bei einem Unfall im Juni 2017 war in Mönchengladbach ein 38-jähriger Mann gestorben, nachdem er vom Auto eines 29-jährigen Schwalmtalers erfasst worden war. Laut der Pathologin seien die Verletzungen durch eine „erhebliche Geschwindigkeit“ von 60 bis 100 km/h entstanden, genauer könne man diese nicht eingrenzen. Zwei Angeklagten wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, dem Fahrer, der den Fußgänger erfasste, auch fahrlässige Tötung. Die Anklage gegen einen 26-jährigen Willicher sieht zusätzlich Unfallflucht vor.

Nach ihrem vergeblichen Versuch, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht zu belasten, sagten am Mittwoch die beiden Beifahrer des Willichers aus. Bei der Ausfahrt eines Schnellrestaurants sei ein schwarzes Fahrzeug dicht aufgefahren, so der 24-jährige Zeuge. Der Fahrer habe sie überholt und sei deutlich schneller vorausgefahren. Danach habe er ihn bis zu dem Unfall mit dem Fußgänger nicht mehr gesehen. Ihr Freund sei stehen geblieben, habe dann gedreht. Sie seien geschockt gewesen. Der zweite Zeuge (26) erklärt, er habe sich während der Fahrt mit seinem Smartphone beschäftigt. Er sagte, nach dem Aufprall habe man gewendet und sei dann „ganz normal nach Hause gefahren“. Die Frage, warum keiner daran dachte, nach dem Opfer zu schauen, stellte an diesem Prozesstag niemand.

Polizist soll einen Zeugen nicht ausreichend belehrt haben

Deutlich kritischeren Fragen musste sich ein Polizist stellen: Die Verteidiger beider Angeklagter bemängelten die „nicht qualifizierte Belehrung“ des Golffahrers. Dieser wurde kurzzeitig verdächtigt, auch an dem mutmaßlichen Rennen teilgenommen zu haben. Er habe nach eigenen Angaben versucht, wie die beiden Fahrer der Seats „Gas zu geben“, jedoch aus Rücksicht auf seine Verlobte und den Hund im Auto davon abgesehen. Der Prozess wird fortgesetzt. eva

(eva)