Busverkehr in Mönchengladbach 80 Prozent der Haltestellen noch nicht barrierefrei
Mönchengladbach. · analyse 2022 muss der komplett ÖPNV behindertengerecht sein. Dieses Ziel ist wohl nicht mehr zu erreichen.
Der öffentliche Nahverkehr in der Stadt ist an den meisten Stellen für Menschen mit Behinderung nicht barrierefrei nutzbar. Das hat auch größtenteils mit den Bushaltestellen zu tun. Mit Stand Anfang November 2019 waren in der Stadt genau 18 Prozent aller Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Konkret betraf dies 209 von insgesamt 1158 Bushaltestellen. Damit liegt Mönchengladbach unter den kreisfreien Städten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) weit hinten. Verbundweit sind durchschnittlich 32 Prozent aller Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Das geht aus einer Abfrage des VRR bei den Städten und Kreisen im Verbund vom Herbst vergangenen Jahres hervor. Dabei gibt es laut Personenbeförderungsgesetz eigentlich die Vorgabe, dass der öffentliche Nahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei ausgebaut sein muss und Ausnahmen begründet sein müssen.
Davon wird es in Mönchengladbach wohl viele geben. Denn es wird kaum möglich sein, bis Ende des kommenden Jahres noch rund 950 fehlenden Bushaltestellen umzurüsten. Zwar läuft der Umbau über ein Haltestellenprogramm schon seit 2014, doch jährlich wurden lediglich zwischen vier und zehn Haltestellen mit den dazu gehörenden Teilhaltestellen umgebaut. Bereits vor drei Jahren, als der Nahverkehrsplan beraten und verabschiedet wurde, war klar: 50 bis 100 Haltestellen im Jahr müssten ausgebaut werden.
Für die Fahrgastinfos per Sprache sind die NEW zuständig
Dafür stehen bereits Mittel im Haushalt bereit. Für dieses Jahr sind 1,4 Millionen Euro eingeplant, davon sollen vom VRR 980 000 Euro gefördert werden. Insgesamt sieht die Stadt einen Gesamtbedarf laut Haushalt in Höhe von 11,4 Millionen Euro, davon sollen 6,6 Millionen Euro vom Land kommen.
Eine Haltestelle ist dann barrierefrei, wenn sie mindestens einen stufenfreien Einstieg ermöglicht beziehungsweise stufenfrei erreichbar ist (das Umsteigen muss ja auch möglich sein) und eine weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose ermöglicht. So heißt es im Nahverkehrsplan. Dafür muss etwa der Bordstein auf 16 Zentimeter angehoben werden, kontrastierende, taktile und akustische Orientierungshilfen wie Taststreifen und Einstiegsmarkierungen müssen angebracht sein – neben einer ganzen Reihe weiterer Bedingungen.
Darüber hinaus gibt es auch noch eine Fahrgastinformation per Sprachansage für Sehbehinderte. Dafür ist aber nicht die Stadt, sondern die NEW zuständig. Haltestellen werden dafür mit einer orangefarbenen Taste ausgestattet, die mit einem Auffindeton auf sich aufmerksam macht ähnlich wie bei einer Ampelanlage. Per Knopfdruck liest ein Sprachcomputer dann die nächsten Abfahrtszeiten der Busse vor.
NEW: Förderung von „sprechenden Haltestellen“ ist kompliziert
Diese „sprechende Haltestelle“, wie dies die NEW nennt, bietet der ÖPNV-Betreiber an stark frequentierten Haltestellen im Stadtgebiet an, die mit einer sogenannten Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet sind – also mit einer elektronischen Tafel, die die Wartezeit auf den nächsten Bus anzeigt. Die akustische Fahrgastinformation gibt es bisher an 39 Haltestellen. Dafür gab es bisher auch Geld vom Fördergeber VRR. Wie die NEW mitteilte, sei der weitere Ausbau von dynamischen Fahrgastinformationen in Mönchengladbach kompliziert, da sich die Förderbedingungen geändert hätten.
Dennoch legt der Nahverkehrsplan eigentlich fest, dass es eine akustische Fahrgastinformation an allen Haltestellen der ersten und zweiten Ordnung geben soll, also an den meistbenutzten. Das sind der Europaplatz, der Marienplatz, Galeria Kaufhof, Alter Markt, Bismarckplatz und Rheydt Hauptbahnhof (alle erster Ordnung) sowie Museum Abteiberg, Rathaus Rheydt, Burgmühle, Wickrath Markt, Hermges, Giesenkirchener Straße, Stepgesstraße, Hilderather Straße, Hochschule, Polizeipräsidium und Fliethstraße.