Stadt sieht kein Problem Großer Ärger über Dauer-Baustelle

Wickrath. · In Wickrath wurde 2016 ein Hausbau genehmigt. passiert ist seitdem nicht viel.

Dieser rot-weiße Zaun versperrt seit langem entlang einer Baugrube an der Hochstadenstraße den Gehsteig.

Foto: Holger Hintzen

Eine Grube, Zäune und dann noch einige Balken, die sich über die Grube spannen und die beiden Häuser rechts und links des Lochs gegenseitig stützen: So sieht es heute aus, wo einst ein Haus an der Hochstadenstraße stand. Klingt nach Baustelle, ist auch eine – und wäre nicht ungewöhnlich, würde es nicht schon seit Jahren so aussehen. Und würde es nicht dazu führen, dass Fußgänger den Gehweg entlang der Baugrube nicht benutzen können. Sie werden zwischen zwei rot-weißen-Plastikzaunreihen über den Parkstreifen längs der Hochstadenstraße geleitet. Eine Dauerbaustelle, die manchen Wickrather inzwischen erzürnt. Und ein Umweg, der auch nicht gerade rollator- und kinderwagenfreundlich anmutet. Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert, ist ungewiss. Wie die Baugrube mit dem Zaun abgesichert sei, sagt die Stadt, entspreche dem Standard für solche Zwecke und sei verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden.

Im Juli 2016 erteilte das Bauordnungsamt nach Auskunft der Stadtverwaltung eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude. „Nach Abbruchantrag und Abriss des Gebäudes wird hier die Errichtung eines Wohngebäudes geplant“, sagt die Stadt. Ein Termin, an dem es mit dem Neubau losgehen sollte, wurde ihr vom Bauherrn dann jedoch nicht angezeigt. „Nach einer Frist von drei Jahren ist die Baugenehmigung im Juli 2019 erloschen. Im September 2019 erfolgte seitens des Bauordnungsamtes eine Überprüfung. Es gab keine Beanstandungen, die Baustelle ist nach wie vor ordnungsgemäß abgesichert“, teilte Mike Offermanns von der städtischen Pressestelle mit. Der Zaun, der den Gehweg sperrt und über den Parkstreifen entlang Hochstadenstraße leitet, gehört zur Absicherung der Baustelle. Er schränkt zwar ein, was Juristen den „Gemeingebrauch“ der Straße nennen. Allerdings können Behörden das im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis etwa für Container, Straßenfeste und eben auch für Absperrungen von Baustellen gestatten. Im Wickrather Fall war das laut Stadt so: „Die Sondernutzungserlaubnis ist für ein Jahr gültig und wurde an der Hochstadenstraße erstmals Anfang 2017 erteilt und Anfang 2019 erneut verlängert.“ Anfang 2020 steht also wieder die Frage einer Verlängerung der Sondernutzung an. Einen Ermessensspielraum habe die Behörde dabei nur, wenn der Bauherr keinen Baubeginn in Aussicht stellen könne.

Diese Konstruktion soll das Bordsteinniveau ausgleichen.

Foto: Holger Hintzen

Jetzt hat die Stadt Kontakt mit dem Bauherren aufgenommen. Dabei, so Offermanns, habe dieser einen neuen Bauantrag avisiert. Bedeutet: Ob es bei der Absperrung so bleibt wie bisher, wird sich im nächsten Jahr zeigen. „Eine rechtliche Grundlage, die Baustelle anders abzusichern, gibt es allerdings nicht, so lange die ordnungsgemäße Absicherung wie jetzt erfüllt ist und ein Baubeginn vom Bauherrn in Aussicht gestellt wird“, sagt die Stadt. Und: „Die Absperrung selbst ist verkehrsrechtlich ohne Beanstandung, so dass da auch hier kein Handlungsbedarf besteht.“