Landgericht Mönchengladbach Unfall mit Müllwagen: Verfahren eingestellt
Mönchengladbach. · Bei dem Unfall ist eine Fußgängerin auf der Quadtstraße gestorben.
Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 42-Jährigen Mönchengladbacher wurde das Verfahren am Dienstag vor dem Landgericht eingestellt. Dem Mönchengladbacher wurde vorgeworfen, im September 2018 als Fahrer eines Müllwagens in Wickrath eine Fußgängerin übersehen zu haben. Die Frau wurde beim Überqueren der Quadtstraße von dem Fahrzeug erfasst und so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starb.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, seit dem Jahr 2000 bei der GEM tätig zu sein und seit vier Jahren den Führerschein für das Fahren eines Müllwagens zu besitzen. In der Quadtstraße seien immer viele Fußgänger unterwegs, daher müsse er sehr aufpassen, zudem häufig anhalten, da die Müllgefäße auf beiden Seiten der Straße stehen. Er habe an dem Tag niemanden im Arbeitsbereich gesehen, und auch eine Rückmeldung durch das autoeigene Warnsystem habe es nicht gegeben. Der Müllwagen würde automatisch abbremsen, wenn etwas im Nahbereich auftaucht.
Am Unfalltag habe sein Kollege ihn irgendwann in ernstem Ton aufgefordert, das Auto abzustellen. Er habe den Stop-Knopf gedrückt und sei ausgestiegen. Auf Nachfrage habe man ihm erklärt: „Da liegt eine tote Frau unter dem Müllwagen.“ Er habe Erste Hilfe leisten wollen, jedoch die Antwort erhalten, dass diese wohl nicht mehr benötigt würde.
Laut der Richterin liegen zwei Gutachten zu dem Vorfall vor, die mögliche Szenarien des Unfallhergangs aufzeigen. Eines spricht von einer möglichen „Wahrnehmbarkeit von wenigen Sekunden“ des Opfers durch den Fahrer. Das polizeiliche Ermittlungsverfahren hatte zuvor keinen Aufschluss darüber gegeben, welchen Weg die Geschädigte unmittelbar vor dem Unfall genommen habe.
Verteidiger: Alle Annahmen
zum Unfall sind Spekulation
Der Verteidiger erklärte, dass alle Annahmen zum Unfallgeschehen reine Spekulation seien. Für seinen Mandanten, der seit dem Vorfall vor mehr als einem Jahr in einer Traumabehandlung sei, sei das Verfahren eine enorme Belastung. Deswegen sei diesem an „einem wie auch immer gearteten Schlussstrich“ gelegen.
Der Staatsanwalt sprach von einem tragischen Unfallgeschehen, bei dem am Ende eine Person tot sei. Doch auch wenn von einer kurzen Wahrnehmbarkeit der Geschädigten auszugehen sei, sei der Angeklagte für die Augenblicke des Nicht-Wahrnehmens „bei aller Tragik“ nicht zu bestrafen. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Nach einem Vergleich hatte der Angeklagte der Familie der verstorbenen Frau bereits 45 000 Euro gezahlt.