Mordprozess um Baby Ben beginnt

Ab Donnerstag muss sich der 30-jährige Vater vor dem Landgericht dafür verantworten, den nur wenige Wochen alten Säugling getötet zu haben. Auch die Mutter ist angeklagt.

Foto: Titz

Der Fall hatte in ganz Mönchengladbach für Entsetzen gesorgt: In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar starb in einer Hocksteiner Wohnung ein nur wenige Wochen alter Säugling. Baby Ben wurde getötet vom eigenen Vater. Laut Anklageschrift hatte sich der 30-Jährige an diesem Tag entschlossen, seinen eigenen Sohn zu töten, um seine vorangegangenen schrecklichen Misshandlungen zu verdecken. Am 2. August muss sich der Vater wegen Mordes vor dem Landgericht verantworten. Auch die Mutter ist angeklagt. Der Vorwurf gegen sie lautet: Totschlag durch Unterlassung.

Was der Staatsanwalt dem Vater vorwirft, ist eine lange Liste von Grausamkeiten. So habe der 94 Kilogramm schwere Angeklagte den Säugling auf das Sofa gelegt, sich selbst davor gekniet und sich dann mit den Händen auf Brust- und Bauchbereich des Babys mit seinem vollen Körpergewicht abgestützt und damit den Körper des kleinen Jungen heftig eingedrückt.

Obwohl der Säugling dadurch nicht mehr atmen konnte und grüne Flüssigkeit erbrochen habe, habe der 30-Jährige diese Handlung täglich und bis zu fünfmal wiederholt. Außerdem wird dem Vater vorgeworfen, Ben aus seinem Arm fallen gelassen zu haben, wobei der Säugling mit dem Kopf zuerst auf den Wickeltisch und danach auf dem Fußboden aufgeschlagen sei. Der 30-Jährige habe ihn bei anderer Gelegenheit mit einer Hand am Kopf gehalten und kräftig zugedrückt.

Wie die Ermittlungen der Polizei ergeben hatten, fühlte sich der Vater durch das Baby offenbar in seinem Lebensrhythmus gestört. Der arbeitslose 30-Jährige „schlief gerne lange“, wie der Leiter der Mordkommission, Ingo Thiel, damals sagte.

In der Mordnacht soll der Vater Ben auf eine auf der Couch liegende Decke gedrückt haben, bis er aufgehört habe zu atmen, heißt es in der Anklage. Durch die Misshandlungen habe Ben insgesamt 13 Rippenbrüche, Einblutungen in der Kopfschwarte, Hautunterblutungen im Gesicht, am Nacken und am Knie, Einblutungen hinter dem Brustbein und an der Leber erlitten. Außerdem sei der Darm des Babys zerrissen. In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar sei das Kleinkind infolge einer Kombination von erheblichem Blutverlust in der Bauchhöhle und Erstickung gestorben, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Anklageschrift war Bens Mutter (30) bei den Misshandlungen teilweise dabei. Ihr wird vorgeworfen, es unter Missachtung ihrer Mutterpflichten unterlassen zu haben, ihren Sohn vor dem Angeklagten zu schützen. Sie habe sich in der Todesnacht ins Bett gelegt und ihren Sohn dem Vater überlassen, obwohl ihr bewusst gewesen sei, dass die Misshandlungen für den Säuglingen potenziell lebensgefährlich sind. Deshalb habe sie den Tod ihres Sohnes jedenfalls billigend in Kauf genommen. Wird die 30-Jährige tatsächlich wegen Totschlags durch Unterlassung verurteilt, droht ihr eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Ihr gleichaltriger Mann könnte eine lebenslängliche Haftstrafe bekommen.

Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung gab es weder bei der Mutter noch beim Vater Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit. Gutachter hatten das Paar beurteilt. Sie werden bei Gericht aussagen, genauso wie Rechtsmediziner, Ermittler und Zeugen, die mit Baby Ben zu tun hatten. Für den Prozess sind bislang sechs Verhandlungstage angesetzt.