Motorradclub Satudarah: Mit Kugel in den Kopf gedroht
Raub und Nötigung — seit Montag muss sich ein Trio vor Gericht verantworten.
Mönchengladbach. Besonders schweren Raub und Nötigung wirft die Staatsanwaltschaft drei Männern vor, die allesamt zum Zeitpunkt der Tat Mitglieder des Motorradclubs Satudarah gewesen sein sollen. Es geht um den 11. Juni 2013. Am Mittag dieses Dienstags sollen die Drei (59, 36 und 24) gemeinsam zu einer Wohnung in Mönchengladbach gegangen sein, in der sie einen Mann namens „Thomas“ vermuteten.
Die beiden Männer in der Wohnung sollen versucht haben, sie abzuweisen. Im Hausflur soll der 36-Jährige eine Waffe „als Warnung“ vorgezeigt haben und diese dann in der Wohnung auf die Männer gerichtet haben. Die anderen beiden sollen die Wohnung nach „Thomas“ abgesucht, aber niemanden gefunden haben.
Daraufhin soll das Trio die beiden Mobiltelefone der Opfer und einen Tablet-PC mitgenommen haben. Beim Verlassen sollen sie ihren Opfern noch einen „schönen Gruß von Satudarah“ an Thomas aufgetragen haben — und die Ankündigung, dass man ihm „eine Kugel in den Kopf jagen“ werde.
Gegen den Ältesten der Angeklagten gibt es noch den Anklagepunkt des Verstoßes gegen das Waffengesetz: Er hatte schon 1985 die Auflage bekommen, keine Waffen besitzen zu dürfen. Trotzdem fand die Polizei bei ihm verschiedene Schuss- und Stichwaffen.
Wer Montag in den Saal A100 des Mönchengladbacher Landgerichts wollte, musste sich genau kontrollieren lassen. In „Kutte“ war niemand gekommen, aber mit einigen Männern im Publikum schien zumindest der 36-jährige Angeklagte bekannt zu sein — sie tauschten Blicke und Gesten mit ihm aus.
Es ist ungewöhnlich, dass Streitigkeiten im Rockermilieu vor Gericht landen, meist sind die Mitglieder darauf bedacht, alles unter sich zu „klären“. In diesem Fall aber war besagter „Thomas“ zur Polizei gegangen. Er soll erklärt haben, er wolle aussteigen, sich selbst wegen Drogengeschäften für den Club anzeigen — seitdem ist er untergetaucht.
Richter Helmut Hinz würde ihn als Zeugen gern hören, dafür müsste er aber zunächst gefunden werden. Die beiden älteren Angeklagten, die in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht wurden und zwischen denen noch ein Wachmann Platz nahm, schwiegen zu den Vorwürfen. Lediglich in Sachen der Waffen ließ der 54-Jährige seinen Anwalt erklären, dass das Besitzverbot schon „1986 oder 1987“ zurückgenommen worden sei. Akten, die das beweisen könnten, sucht das Gericht noch.
Der Verteidiger des jüngsten Angeklagten hatte eine lange Erklärung vorbereitet. „Mein Mandant bestreitet, in irgendeiner Form beteiligt gewesen zu sein“, sagte er. Und: Er sei als Gebäudereiniger an diesem Tag im Sauerland gewesen. Das sollen Arbeitsnachweise beweisen.
Am kommenden Montag soll zudem der Mann, mit dem er unterwegs gewesen sein will, im Gericht gehört werden (siehe Info-Kasten).