Müll-Novelle darf Bürger nicht mehr kosten
Der Markt rund um Wertstoffe und Recycling ist in Bewegung. Angesichts einer Gesetzesnovelle ist zumindest eine gute Nachricht sicher.
Mönchengladbach. Am Anfang standen alle Zeichen auf Gebührenerhöhung für die Bürger. Der ursprüngliche Entwurf für das so genannte Kreislaufwirtschaftsgesetz sah vor, dass Gewerbetreibende Wertstoffe aus den Haushaltsabfällen abholen dürfen. Gleichzeitig sollten die Kommunen weiter für den Restmüll zuständig sein.
Mit anderen Worten: Die Städte und Gemeinden hätten das, was keiner recyceln will, teuer entsorgen sollen, während sie auf die Einnahmen aus der Wertstoff-Verwertung hätten verzichten sollen. Das hätte am Ende nur eines heißen können: höhere Müllgebühren.
Aber bei den Plänen für einen „freien Markt“ in Sachen Abfallwirtschaft ist der Bund, der die Novelle gestern verabschiedete, den Kommunen entgegenkommen. Die Präsidenten des Deutschen Städtetages sagten, sie könnten „den geänderten Gesetzentwurf mittragen, auch wenn er in wesentlichen Punkten hinter unseren Forderungen zurückbleibt“.
Bevor gewerbliche Sammler zum Zuge kommen könnten, müsse eine Reihe von Hürden genommen werden. Zum Beispiel darf die „Gebührenstabilität“ nicht gefährdet werden. Andernfalls können die rechtlich zuständigen Kommunen solche gewerblichen Sammlungen untersagen. Das gilt auch, wenn die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter die „hochwertige getrennte Erfassung“ und Verwertung der Abfälle bereits sicherstellt.
Bei der Stadt hieß es gestern angesichts der Entwicklungen, dass man die Auswirkungen der Novelle zunächst „genau analysieren wird“, so ein Pressesprecher.
Das neue Gesetz legt zunächst fest, dass es ab 2015 eine Pflicht zum getrennten Sammeln von Biomüll sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben wird, dies ist noch nicht überall im Land der Fall.
Bisher landen auch in Mönchengladbach viele Wertstoffe wie Metalle oder Aluminium im Hausmüll und werden verbrannt. Eine Wertstoff-Tonne soll spätestens 2015 bundesweit eingeführt werden. Mehr zum Thema auch auf der Seite 5. ok/ba.-