Ohne Fahrerlaubnis unterwegs: 24-Jähriger muss 400 Euro zahlen
Bei einer Kontrolle zeigte er den Beamten einen falschen Führerschein.
Am 24. Februar mittags geriet der Gebrauchtwagenhändler in Mönchengladbach in eine Polizeikontrolle. Der 24-Jährige transportierte damals auf einem Anhänger einen nicht mehr fahrbereiten Pkw. Die Polizeibeamten ließen sich von dem Familienvater seinen Führerschein Klasse B zeigen. Zunächst durfte der Korschenbroicher mit dem serbischen Pass mit dem geliehenen Anhänger weiter fahren.
Doch dann kamen die Beamten zurück und klopften an die Scheibe des Zugwagens. „Wir haben nachgesehen. Jetzt ist für uns klar, dass Sie mit dem Führerschein das Gespann nicht fahren dürfen“. So ein Gespann dürfe nicht mehr als dreieinhalb Tonnen wiegen. Sonst müsse er einen Führerschein Klasse BE besitzen, wurde dem Fahrer erklärt.
„Ich hab’ mich entschuldigt“, so der Angeklagte gestern im Gerichtssaal. Aber er bekam einen Strafbefehl. Er habe gegen Straßenverkehrsgesetze verstoßen. Nach dessen Einspruch gegen den Strafbefehl wurde der Fall gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verhandelt. Doch der Angeklagte, der bereits in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war, erklärte gestern: Er sei mit seinem jüngeren Bruder damals zur Zulassungsstelle gefahren und habe fragen wollen, ob er mit seinem Führerschein ein solches Gespann fahren dürfe. Er solle in Neuss anrufen. Später habe er in Neuss angerufen. Und dort sei ihm gesagt worden, dass er so etwas mit seiner Fahrerlaubnis machen dürfe.
Der Bruder des Angeklagten erinnerte sich daran, dass ihn der 24-Jährige zur Zulassungsstelle begleitet habe. Am Ende verurteilte ihn das Mönchengladbacher Amtsgericht wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro.