Pythonzüchterin verliert gegen Stadt

Das städtische Veterinäramt hatte der Gladbacherin die Züchtung untersagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte indirekt die „tierschutzwidrige Haltung“.

Foto: Andreas Baum

Es ist ein Python-Sieg, den die Stadt vor Gericht nun gegen eine Mönchengladbacher Schlangenzüchterin errungen hat: Königspythons dürfen nicht dauerhaft in Schubladen in Regalen, also in so genannten „Rack-Systemen“ gehalten werden. Das hatte ein erfahrenes Züchter-Paar aus Mönchengladbach beim städtischen Fachbereich für Tiergesundheit beantragt. Die Erlaubnis dafür wurde allerdings nach Stellungnahme durch die Amtsveterinärin verweigert, die Rack-Haltung auf Jungtiere bis zu einer Länge von 45 Zentimetern beziehungsweise einem Alter von sechs Monaten begrenzt. Gegen diese Einschränkungen klagte die Schlangenzüchterin. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Stadt recht, und das Oberverwaltungsgericht Münster ließ eine Berufung nicht zu, teilte die Stadt gestern mit.

Klägerin Birgit Uebach kann das Urteil nicht verstehen. „Wir züchten seit mehr als 20 Jahren Schlangen, und seit 17 Jahren halten wir Schlangen in Racks“, sagt die Züchterin. „Darin fressen und vermehren sie sich besser als in einem Terrarium.“ In der Natur lebten Königspythons schließlich auch etwa in Termitenhügeln. Gemeinsam mit ihrem Mann Jürgen Uebach hat sie ihre Zucht — derzeit etwa 50 Tiere — nun in die Niederlande verlegt. Dort könnten sie weiter in den Racks gezüchtet werden und müssten nicht in Terrarien umziehen. „Sonst wüssten wir damit klarkommen, dass sie nichts mehr fressen“, sagt Birgit Uebach.

Königspythons sind Würgeschlangen, die bis zu zwei Meter lang werden können. „Nach Auffassung der Tierärzte ist eine lebenslange Haltung in Rack-Systemen tierschutzwidrig“, sagt Dr. Ferdinand Schmitz, Leiter des Fachbereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit. Die Box wird in der Regel mit nur einer Schlange besetzt und ist mit einem Trinkgefäß und etwas Bodengrund ausgestattet. „Dies bedeutet jedoch für die Schlange oft eine lebenslange Haltung in einem Rack-System ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder anderen Instinkten nachzugehen. Jagd, Bewegung oder die Partnersuche sind nicht möglich“, sagt Schmitz.

Gestern seien städtische Kontrolleure der Stadt noch einmal unangemeldet bei der Züchterin angerückt. „Dabei bekamen sie mitgeteilt, dass sie die Haltung der Tiere auslaufen lässt“, sagt Sprecher Wolfgang Speen. „Sie möchte stattdessen damit nach Holland ziehen, wo diese Art der Haltung erlaubt ist.“

Bereits seit 1993 züchten und halten Birgit und Jürgen Uebach verschiedene Pythonarten, seit 2004 auch Königspythons. Die nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Züchten lag dabei jederzeit vor. 2012 wurde dann jedoch zusätzlich die dauerhafte Haltung von Köngspythons in „Racks“ bei dem städtischen Fachbereich beantragt. Das Verwaltungsgericht beauftragte aufgrund der vielschichtigen Fragestellung eine Sachverständige der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Auffassung des Gladbacher Veterinäramtes stützte. Darüber hinaus bezog das Gericht sich auf ein Gutachten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, dass die ständige Haltung ebenfalls ablehnt. Es wies die Klage des Ehepaares ab, und das OVG ließ die Berufung nicht zu. „Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsstreit abgeschlossen“, sagt die für den Fachbereich zuständige Beigeordnete Dörte Schall. Und: „Da es sich bei den Urteilen nach hiesiger Kenntnis um die ersten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Deutschland handelt, dürften diese für die Frage der Rack-Haltung von Königspythons von bundesweiter Bedeutung sein.“ Tierschutz sei als Staatsziel im Grundgesetz geregelt — „und von Mönchengladbach aus konnte ein Schritt zur tierschutzgerechten Haltung von Schlangen erreicht werden.“