Schlug Ahmet D. gezielt zu?

Der Tod des Farbigen David M. vor fast einem Jahr bewegte viele Menschen.

Mönchengladbach. War es ein „tragischer Unglücksfall“, wie es Verteidiger Gerd Meister formuliert — oder ein gezielter Schlag des jungen Ahmet D. (21) links von unten gegen das Kinn von David M., wie es in der Anklage steht? Der damals 21-Jährige, der aus dem Kongo stammte, schlug mit dem Kopf auf das Pflaster der Waldhausener Straße, zog sich einen Schädelbasisbruch und Hirnblutungen zu und starb drei Tage später in der Düsseldorfer Uni-Klinik.

Der Prozess, der dazu vor dem Landgericht begonnen hat, soll klären, was in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2011 wirklich passiert ist. Auf der Anklagebank sitzt nicht nur Ahmet D. Sein Vater Naci D. (50) und seine Mutter Aynur D. (48) stehen ebenfalls vor dem Richter.

In der Nacht sollen David und zwei Freunde angetrunken in den Kiosk der angeklagten Familie gekommen sein. Die Mutter habe sie hinaus gebeten. Obwohl sie sich bereits auf der Straße befunden hätten, sollen Vater und Sohn zugeschlagen haben.

Der Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, sie habe ihren Sohn zur Körperverletzung angestiftet, der Polizei bewusst etwas Falsches erzählt. Vater und Sohn stehen wegen Beteiligung an einer Schlägerei und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, Ahmet D. zusätzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Um den Tod von David M. hatte es in der Zeit bis zu seiner Beerdigung viel Aufregung gegeben. Seine Familie und seine Freunde waren entsetzt über die erste Reaktion der Polizei, die das Geschehen zunächst als Unglücksfall eingestuft hatte. Sie forderten bei Demonstrationen auf Plakaten „Gerechtigkeit für David“.

Nach der Beisetzung eskalierte die Situation in der Altstadt, es flogen Steine und Flaschen in Richtung Polizei, vier Beamte wurden verletzt, vier Personen festgenommen. Der Prozess startete unter Sicherheitsvorkehrungen, alle Zuschauer wurden durchsucht. Es blieb alles friedlich.

Vor dem Gerichtsgebäude machte ein Freund der Familie seinem Unmut Luft. Er könne nicht verstehen, warum Achmet D. nicht in U-Haft sei. „Der geht zur Schule, der Vater hat den Kiosk wieder auf. Unser Kleiner aber liegt da unten“, sagt er und deutet zu Boden.

Er glaube nicht an den deutschen Rechtsstaat, nehme an, dass Ahmet D. nur frei sei, weil sein Opfer ein Farbiger gewesen sei. Staatsanwalt Stefan Lingens hatte Anfang Juni 2011 einen Haftbefehl beantragt, den der Haftrichter ausgestellt, aber mit Auflagen außer Vollzug gesetzt hatte.

Gestern haben sich die Angeklagten nur zu ihrem Lebenslauf geäußert. Vater Naci kam 1989 nach Deutschland, er ist nun Deutscher. Eine Dolmetscherin übersetzte die Aussagen des Mannes, der seit 1998 den Kiosk an der Waldhausener Straße, vor dem David M. zu Tode kam, betreibt. Sohn Ahmet betonte, er habe im Mai 2011, als der „Vorfall“ passierte, vor der Abschlussprüfung für den Hauptschulabschluss 10B gestanden, nun nehme er einen neuen Anlauf.

Freitag treten Zeugen auf.