Schwarzfahrer zu sechs Monaten Haft verurteilt
Der 22-Jährige war erst im August 2014 wegen Schwarzfahrens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Zwölf Mal war der Mönchengladbacher diesmal als Schwarzfahrer aufgefallen. Deshalb musste sich der junge Mann gestern wegen Beförderungserschleichung vor Gericht verantworten. Und es war immer dieselbe Strecke von Kleinenbroich nach Mönchengladbach und zurück, auf der er vom Schaffner ohne Ticket erwischt worden war. Kurz zuvor war der 22-Jährige bereits als Schwarzfahrer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Auch in diesen Fällen war er im Zug zwischen Kleinenbroich und Mönchengladbach aufgefallen. Offenbar waren es jeweils Fahrten zur Familie gewesen.
Ihm sei das Fahrrad gestohlen worden. Deshalb sei er schwarz gefahren, hatte sich der geständige Angeklagte entschuldigt. Allerdings berichtete die Bewährungshelferin nicht gerade positiv über ihren Schützling. Der 22-Jährige sei lediglich zu einem Erstgespräch erschienen. Weitere Kontakte habe er abgebrochen und Bewährungsauflagen nicht eingehalten. Die Staatsanwältin forderte für den Bewährungsversager eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten. Von Bewährung sei nun keine Rede mehr, so die Anklagevertreterin. Dagegen bat der Verteidiger für seinen Mandanten um eine letzte Chance. Der Angeklagte habe jetzt einen Arbeitsplatz, den er nach einer erfolgreichen dreimonatigen Probezeit wahrscheinlich behalten könnte. Seit Februar sei der Mönchengladbacher nicht mehr aufgefallen, ergänzte der Verteidiger sein Plädoyer.
Doch diesem Antrag schloss sich das Gericht nicht an. Am Ende wurde der junge Mann wegen Schwarzfahrens in zwölf Fällen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Es sei schon traurig, einen Schwarzfahrer hinter Gitter schicken zu müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. Aber der Angeklagte sei erst im August 2014 wegen derselben Straftat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und Wochen später erneut aufgefallen. Der Angeklagte reagierte schweigend.