Klagen gegen die Stadt Knöllchen-Klagen gehen leicht zurück

Im ersten Halbjahr gab es 22 767 Bußgelder.

Die Klage gegen die Stadt Mönchengladbach hatte vor sechs Jahren für bundesweites Aufsehen gesorgt: Da wollte ein Schlangenzüchter-Paar ihre Königspythons in speziellen Regal-Schubladen halten. Doch ihr Antrag beim städtischen Veterinäramt wurde damals abgelehnt. Das Paar wollte sich das nicht gefallen lassen, schließlich sei diese Art der Tierhaltung in den Niederlanden erlaubt, argumentierte es und zog vor Gericht. Das Paar scheiterte.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gab der Stadt recht. Eine lebenslange Haltung von Schlangen in Schubladen, dem sogenannten Rack-System, sei tierschutzwidrig, hieß es. Die Schlangenhalter zogen darauf hin ins Nachbarland.

318 Klageverfahren in den
ersten sechs Monaten

Nicht immer sind die Klagen gegen die Stadt so exotisch und so aufsehenerregend. Der häufigste Streitpunkt „Bürger versus Kommune“ ist eher schlicht: Es sind die Knöllchen. Falschparken, Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen sind oft Thema vor Gericht. Im ersten Halbjahr 2018 landeten 318 Bußgeldverfahren beim Staatsanwalt. 22 767 Bußgeldbescheide aus dem Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs hatte das Ordnungsamt im ersten Halbjahr verschickt, 728 Einsprüche wurden eingelegt.

Im Vorjahr waren die Mönchengladbacher in diesem Bereich noch streitbarer. Die Stadt verteilte im ersten Halbjahr 2017 weniger Knöllchen, nämlich 20 548, dafür aber gab es mit 870 deutlich mehr Einsprüche. Und auch die Staatsanwaltschaft hatte damals mehr zu tun. Dort landeten 389 Verfahren.

Auch die Zahl anderer Streitfälle ist zurückgegangen

Während das Ordnungsamt die „Knöllchen“-Einwände selbst betreut, ist für andere Streitfälle das Rechtsamt zuständig. Dort wurden in diesem Jahr bisher 134 Verfahren betreut, davon 129 in erster Instanz vor verschiedenen Gerichten und Kammern, und fünf in zweiter Instanz. Zum Vergleich: 2017 waren es 173 Verfahren, davon 159 in erster Instanz und 14 in zweiter Instanz.

Auch wer von den Mülldetektiven bei der illegalen Entsorgung von Müll erwischt wird, fühlt sich schon einmal ungerecht behandelt. Vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2018 erteilten die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe (Mags) 868 Bußgeldbescheide. 80 Einsprüche gingen dagegen ein. Das macht rund zehn Prozent. „In 14 Fällen haben wir dem Einspruch abgeholfen und den Bußgeldbescheid aufgehoben. Alle anderen Einsprüche wurden dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt“, sagt Mags-Sprecherin Yvonne Tillmanns.