Staatsanwaltschaft fordert „lebenslang“ für Leos Vater
Für die Mutter plädierte die Anklagevertreterin auf eine Strafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Im Leo-Prozess vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatten gestern die Staatsanwältin und die beiden Verteidiger des angeklagten Ehepaares das Wort. In einem leidenschaftlichen Plädoyer forderte die Anklagevertreterin Jane Wolf für den Vater des nur 19 Tage alt gewordenen Sohn Leo wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Grausamkeit eine lebenslange Haftstrafe.
Der 26-jährige Mönchengladbacher hatte zugegeben, den Säugling in der Nacht zum 21. Oktober vergangenen Jahres nach stundenlangen Misshandlungen mehrmals mit dem Kopf auf eine Tischkante geschlagen zu haben, bis er tot war. Außerdem forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten „die besondere Schwere der Schuld“. Das bedeutet, dass der Kindesvater keinesfalls vor einer 15-jährigen Strafverbüßung in die Freiheit entlassen wird. Für die mehrfache Misshandlung von Schutzbefohlenen forderte Jane Wolf außerdem Haftstrafen von zehn Monaten bis zu 15 Monaten. Die mitangeklagte Mutter (25) von Leo soll nach Ansicht der Staatsanwältin wegen Totschlags durch Unterlassen für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter.
In einem detaillierten Plädoyer ging die Anklagevertreterin noch einmal auf den besonders grausamen Fall von Kindestötung ein: „Mit großer Fassungslosigkeit haben wir hier im Schwurgerichtssaal erfahren, was das Kind erleiden musste.“ Zunächst sei die Beziehung des Ehepaares durchaus harmonisch gewesen. Nachdem am 2. Oktober 2015 der Sohn Leo geboren wurde, habe sich das geändert. Der Vater sei eifersüchtig geworden und habe das Kind wie einen erwachsenen Nebenbuhler betrachtet. Der 26-Jährige habe dem Kind Schmerzen zugefügt, es geschlagen und es am Ende sogar sexuell missbraucht. In der Tatnacht habe die Ehefrau ihm die Betreuung des Säuglings überlassen, obwohl sie wusste, dass Leo von ihm gequält wurde.
Die Anklage wirft der 25-Jährigen vor, sich in der Tatnacht im Nebenzimmer schlafend gestellt zu haben, obwohl sie die Schreie des Kindes gehört haben soll. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass ihr Mann Leo tötet. Das ist nach Ansicht der Anklagevertreterin Totschlag durch Unterlassen und soll demzufolge mit sieben Jahren und sechs Monaten Haft bestraft werden. „Sie hätten so leicht verhindern können, dass ihr Kind getötet wurde. Aber Sie haben das Kind zugunsten des Ehemannes geopfert“, hieß es am Ende des Plädoyers der Staatsanwältin.
Michael Rost, der Verteidiger des Vaters von Leo, wies auf das frühe Geständnis seines Mandanten hin, der bereits bei der Polizei alles zugegeben hatte. Das Vorstrafenregister des 26-Jährigen, der sich selbst als hochaggressiv beschrieben hatte, enthält nur leere Blätter. „Der Angeklagte ist also bisher noch nie als gewalttätig aufgefallen“, erklärte der Verteidiger. Zugleich bat Rost, man möge doch prüfen, ob tatsächlich die „besondere Schwere der Schuld“ in diesem Falle ausgesprochen werden müsse. Schließlich habe sein Mandant den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an dem Kind ohne weiteres eingestanden, obwohl der Rechtsmediziner davon keine Spuren am kindlichen Körper gefunden hatte.
Gerd Meister, Anwalt von Leos Mutter, forderte für seine Mandantin Freispruch. Die 25-jährige Mutter des Säuglings hatte im Gerichtssaal bestritten, sich in der Tatnacht im Nebenzimmer schlafend gestellt zu haben. Der Verteidiger hielt es für möglich, dass Leos Vater in seiner Tatbeschreibung übertrieben hat. „Drei Stunden soll das Kind laut geschrien haben. Das hätten doch noch andere im Haus hören müssen. Ist das wirklich so gewesen?“, fragte Meister.
Am Ende waren gestern die beiden Angeklagten zu einem Schlusswort bereit. Der 26-jährige Kindesvater wiederholte im Wesentlichen, was er zu Prozessbeginn gesagt hatte: „Ich gebe alles zu und bereue die Tat zutiefst. Und ich habe keine Erklärung dafür.“ Leos Mutter brach erneut in Tränen aus: „Es tut mir leid, dass ich nichts gemerkt habe. Wenn Sie mich verurteilen, ist es mir egal. Sie bestrafen vor allem meine Eltern.“