Stiefvater muss lange in Haft
Der 52-Jährige wurde von Opfern und Zeugen schwer belastet. Auf das Urteil reagierte er nur mit Kopfschütteln.
Mönchengladbach. Das Landgericht hat Kuno Peter E. (52) zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Anklageliste war lang gewesen. Schwerer sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung, jeweils vollendet und als Versuch — das hatte die Staatsanwaltschaft aufgelistet.
In einem Fall gab es einen Freispruch, nämlich bei der versuchten Vergewaltigung im Mai 2009. Da sollte der Angeklagte versucht haben, eine damals 13-jährige Freundin seiner Stieftochter auf dem Bett der Stieftochter zu vergewaltigen. Bezüglich dieser Aussage gab es Zweifel.
Eine Gutachterin hatte erklärt, die Glaubhaftigkeit der Schilderung des Mädchens sei nicht hundertprozentig sichergestellt. Wobei sie deutlich unterschieden hatte zwischen der Glaubwürdigkeit des Mädchens in der Gesamtheit und der Glaubhaftigkeit der einzelnen Aussagen.
Für die vollendete Vergewaltigung des Mädchens wenige Tage später verurteilte das Gericht den Mann dann auch. Hier hatte der Angeklagte eine eigene Version der Abläufe erzählt, die Richter glaubten aber dem Mädchen. Keine Probleme hatten die Richter mit den Aussagen des anderen Opfers, ebenfalls einer Freundin der Stieftochter, damals 14 Jahre alt. Hier lag auch ein positives Gutachten über die Glaubhaftigkeit der Aussagen vor. Und anders als das erste Opfer stammte dieses Opfer aus sehr behüteten Verhältnissen.
Während Richter Lothar Beckers die Entscheidung begründete, saß der Verurteilte neben seinem Verteidiger und schüttelte mit dem Kopf. Rechtsanwalt Heribert Kayenburg hatte für seinen Mandanten einen Freispruch beantragt. Das Gericht war aber zu dem Schluss gekommen, dass unter dem Strich nur sehr wenig zugunsten des wegen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte vorbestraften Mannes spreche. Strafmildernd wirkte sich aus, dass das Verfahren sehr lange gedauert hatte — die Taten stammen aus dem Jahr 2009.
Vorstrafen und Zeugenaussagen belasteten den Angeklagten aber. „Und möglicherweise ist das an der Stelle noch nicht zu Ende“, warnte Richter Beckers den Mann.
Denn im Verfahren war über Zeugen auch zur Sprache gekommen, dass seine eigene Stieftochter ihm ebenfalls Missbrauch vorwerfe. Im Moment schweige das Mädchen, das mit seinem Stiefvater in einem Haushalt lebt, zwar. „Aber die Verjährungsfrist hat noch nicht einmal zu laufen begonnen“, so Beckers. „Wenn sie einmal eine junge Erwachsene ist, könnte da was kommen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.