Über acht Jahre Haft für den Missbrauch-Vater
31-Jähriger verging sich an der eigenen Tochter.
Mönchengladbach. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, die gleichzeitig seine Schutzbefohlenen waren, Herstellung und Besitz von Kinderpornografie — das alles hat ein 31-Jähriger aus Mönchengladbach vor dem Landgericht gestanden. Seine Opfer waren seine eigene Tochter, die zu Beginn der Taten noch nicht einmal vier Jahre alt war, und die Tochter seiner Lebensgefährtin, die er mit knapp sechs Jahren zu missbrauchen begann.
Donnerstag hat das Gericht den Mann zu einer Haftstrafe von acht Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und erklärte, er sei bereit, sich einer Therapie zu unterziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert.
Strafmildernd wirkte sich für den Angeklagten aus, dass er den Mädchen — inzwischen acht und gerade fünf Jahre alt — eine Aussage vor Gericht ersparte. Auch die Therapiebereitschaft schlug positiv für den Angeklagten zu Buche.
Als strafverschärfend werteten die Richter die Tatsache, dass immer mehrere Delikte in einer Tat verwoben waren. Er hat die Mädchen nicht nur missbraucht, sondern davon auch Bilder gefertigt und diese anderen zur Verfügung gestellt.
Wegen der Grausamkeit der Taten mussten sich die Richter auch mit der Frage der Sicherungsverwahrung beschäftigen. Die kam nach Auffassung des Gerichts letztlich nicht in Frage. Denn dafür hätte man sicher sein müssen, dass bei dem 31-Jährigen ein Hang dazu besteht, immer wieder solche Taten zu begehen. Er war aber vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, ein Hang ließ sich nicht nachweisen.