Verfahren gegen Mitgliederder Hells Angels eingestellt

Das Opfer stammt aus der Rockergruppe Outlaws. An einen Angriff kann der Mann sich nicht erinnern.

Unter massivem Polizeiaufgebot fand gestern im Saal A 100 des Landgerichts der Prozess des Grevenbroicher Amtsgerichts gegen den 27-jährigen Chef der Mönchengladbacher Hells Angels und ein 29 Jahre altes, dreifach vorbestraftes Mitglied der Rockergruppe statt. Das Verfahren wurde am Ende jedoch eingestellt — weil sich das Opfer, selbst Mitglied in der Rockergruppe Outlaws, nicht an einen Angriff durch die beiden Angeklagten erinnern kann.

Die beiden Männer sollen am 8. März in Jüchen an einer Landstraße ein Mitglied der verfeindeten Rockergruppe Outlaws geschubst, zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten haben, bis eine Zeugin auf die Motorradfahrer aufmerksam wurde. Das Opfer soll damals einen Nasenbeinbruch erlitten haben, den Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Angeklagten überließen es ihren Verteidigern, eine Erklärung zu den Vorwürfen abzugeben. „Mein Mandant bestreitet, damals in Jüchen an der Tat beteiligt gewesen zu sein“, erklärten die Anwälte sinngemäß und nahezu übereinstimmend.

Staunend reagierte die Richterin auf die Aussage des Opfers (51). „Wir waren damals zu dritt mit den Motorrädern unterwegs. Aber ich habe keine Erinnerung mehr. Als sie wiederkam, war ich verletzt. Die Nase blutete. Ich hatte eine leichte Gehirnerschütterung.“ Wie es zu den Verletzungen gekommen sei, wisse er nicht mehr. „Aber ein Nasenbeinbruch war es nicht. Ich hatte einen Blackout. Vielleicht gab es vorher eine Auseinandersetzung“, so der Zeuge. Das Motorrad sei jedenfalls okay gewesen.

Nach dieser Aussage führten die Verfahrensbeteiligten ein Rechtsgespräch. Am Ende beschloss das Gericht, das Verfahren auf Staatskosten einzustellen, weil man der unbeteiligten Zeugin die Aussage ersparen wolle. Damit waren die Angeklagten, die ihre Anwälte selbst zahlen müssen, einverstanden.