Nach tödlichem Unfall Verteidiger geht gegen Mönchengladbacher Raser-Urteil in Revision
Mönchengladbach · Der Verteidiger des 29-jährigen Angeklagten findet das Urteil zu hart. Mit über 80 Stundenkilometern war der Raser durch eine Tempo-40-Zone gefahren.
Der Verteidiger des in Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilten Innenstadt-Rasers hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage. Das Gericht hatte den 29-Jährigen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das hält Verteidiger Gerd Meister für deutlich zu hart - er hatte eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert. Nun wird sich demnächst der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen müssen.
Der 29-Jährige war mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch die Tempo-40-Zone in Mönchengladbach gefahren. Bei einem Überholmanöver hatte er auf der Gegenfahrbahn mit Tempo 80 einen Fußgänger erfasst. Der 38-Jährige wurde fast 40 Meter weit durch die Luft katapultiert und starb noch am Unfallort. Das Gericht war mit der Strafe über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Deren ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatte es aber im Vorfeld nicht zugelassen.