Mordprozess Revision gegen Urteil im Springmann-Prozess

Wuppertal · In dem Strafverfahren um die Tötung des Wuppertaler Unternehmerehepaars Christa und Enno Springmann, in dem der Enkel verurteilt und der Mitangeklagte freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal Revision gegen den Freispruch des Mitangeklagten eingelegt.

Das Ehepaar wurde in seinem Haus ermordet.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Der mutmaßliche Doppelmord an einem vermögenden Wuppertaler Unternehmerpaar wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten Enkels kündigten Revision gegen das Urteil an. Während die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für den mitangeklagten Geschäftspartner des 27-Jährigen vorgeht, wehren sich die Verteidiger gegen die lebenslange Haftstrafe für den Enkel. Beide waren wegen Doppelmordes angeklagt worden.

Der 27-Jährige war am Dienstag wegen Mordes an seiner Großmutter und Totschlags an seinem Großvater verurteilt worden. Die Leichen von Enno (91) und Christa (88) Springmann waren im März 2017 in ihrer Wuppertaler Villa entdeckt wurden. Die hochbetagten und angesehenen Kunstmäzene hatten es mit einem Maschinenbau-Unternehmen zu einem Vermögen in zweistelliger Millionenhöhe gebracht.

Der Enkel hatte seinem Großvater vorgegaukelt, fleißig zu studieren, stattdessen aber die großzügigen Zuwendungen der Großeltern verprasst, vorzugsweise für teure Autos. Zuletzt waren es 600 000 Euro in einem Jahr, die der Enkel ausgegeben hatte. Der Großvater kam ihm auf die Schliche und kündigte an, ihm den Geldhahn zuzudrehen.