Vieles wird im neuen Jahr teurer

Die gestiegene Grundsteuer wird wohl nicht nur Hausbesitzer treffen, denn Vermieter werden die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Andere Belastungen sinken hingegen leicht.

Foto: dpa, Detlef Ilgner, Ulrich Schütz, Theo Titz

Vielleicht hatte Kämmerer Bernd Kuckels den Braten lange vorher gerochen, als er einst von der „konditionierten Eventualsteuererhöhung“ sprach. Gemeint hat er ursprünglich dies: Wenn der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte, müssen Steuern erhöht werden — die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn jetzt die Abgaben erhöht werden, ist der Grund aber ein anderer: CDU und SPD starten eine Sauberkeitsinitiative. Es gibt steigende Einwohnerzahlen und damit höhere Belastungen. Und auch sonst hat die Stadt einiges zu schultern.

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Kuckels hätte Gewerbetreibende gerne von der Steuererhöhung gerne ausgenommen. Das könnte daran liegen, dass er als FDP-Mitglied eher wirtschaftliberal denkt. Das könnte aber auch seinen Grund darin haben, dass er Unternehmer nicht vergraulen und vertreiben will. Deshalb plädierte der Kämmerer in seinem Etatentwurf dafür, die Lasten nur auf Hausbesitzer und Mieter umzulegen: Um 120 Punkte sollte die Grundsteuer B steigen. Das hätte rund zehn Millionen Euro in die Kasse gebracht. Während breite Kreise in der CDU Bernd Kuckels’ Vorstoß guthießen, war er für deren Partner SPD untragbar. Deshalb gab es am Ende einen Kompromiss: Die Grundsteuer steigt etwas moderater um 100 Punkte auf 640 Prozentpunkte. Und auf die Gewerbesteuer werden 15 (dann 490) draufgesattelt. Fakt bleibt: Auf rund 90 000 Hausbesitzer, Grundstücksbesitzer und viele Mieter kommen 2016 Mehrkosten zu, die je nach Haustyp, Baujahr, Lage unterschiedlich hoch ausfallen.

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Dazu einige Beispiele: Wer in Windberg in einem freistehenden Einfamilienhaus (160 Quadratmeter Wohnfläche) des Baujahrs 2000 wohnt, zahlt künftig monatlich 14,20 Euro mehr Grundsteuer. Bei einem Reihenhaus in Hehn (89 Quadratmeter, Baujahr 2003) sind es 2,64 Euro im Monat. Die 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in Rheydt wird um 7,64 Euro monatlich teurer. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohnungen in Hermges (Baujahr 1999) wiederum könnte eine monatliche Mehrbelastung von 55,76 Euro auf seine Mieter umlegen. Und für ein Geschäftsgrundstück mit rund 8300 Quadratmetern aus dem Baujahr 1906 werden 188,93 Euro mehr im Monat fällig.

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Ansonsten bleiben die Mönchengladbacher im neuen Jahr nach derzeitigem Stand von weiteren größeren Gebührenerhöhungen verschont. Die Gebühren für Müll, Abwasser und Straßenreinigung bleiben stabil. Familie Mustermann — zwei Erwachsene, zwei Kinder — zahlt nach den Berechnungsgrundlagen des Bundes der Steuerzahler sogar rund neun Euro weniger als 2015. Das jedenfalls rechnete die Stadt vor. Bei der Abfallgebühr für einen 25-Liter-Restmülleimer werden 2016 im Vergleich zum Vorjahr 48 Cent weniger fällig. Die Abwassergebühr (200 Kubikmeter Verbrauch) sinkt um zwei auf 652 Euro im Jahr, beim Regenwasser (130 Quadratmeter bebaute und befestigte Fläche) sinkt die Belastung immerhin um rund neun Euro. Nur die Straßenreinigung und die Winterwartung werden teurer — allerdings minimal.

Ganz ungeschoren bleiben die Gladbacher Bürger allerdings doch nicht: Stadtkämmerer Bernd Kuckels setzt einen weiteren Beschluss um, der im Zusammenhang mit dem Stärkungspakt steht und von der Stadt Mehreinnahmen erwartet. Sie betreffen jetzt die Stadtbibliothek: Die Entgelte für den Bibliotheksausweis — Ausstellen und Verlängern — erhöhen sich im neuen Jahr um zwei auf 16 Euro. Für diejenigen, die einen ermäßigten Tarif haben, sind acht statt sieben Euro zu entrichten. Allerdings gilt auch weiterhin: Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bleibt der Büchereiausweis weiterhin kostenfrei.

Und auch beim Taxentarif hat sich etwas getan. Die Einführung des Mindestlohns sorgte für zwei Erhöhungsstufen: Die erste erfolgte schon nach einem Ratsbeschluss von Ende November 2014. Jetzt folgt mit Wirkung zum 1. Februar die zweite Stufe. Der neue Kilometerpreis liegt dann beispielsweise bei glatten zwei Euro (bisher 1,70 Euro), dazu entfallen der bisherige Spät- und Feiertags- sowie der Karnevalstarif.