Vivien darf wieder auf den Abenteuerplatz
Lösung: Kinder unter sechs dürfen wieder werkeln. Vater Jörg Mevissen ist glücklich.
Mönchengladbach. Die vierjährige Vivien konnte es gestern gar nicht abwarten, mit Papa Jörg Mevissen auf ihren geliebten Abenteuerspielplatz an der Konzenstraße zu gehen. "Egal, ob es regnet. Wir gehen", sagt der 45-Jährige. Denn darauf haben er und seine Tochter seit Monaten gehofft und gewartet. Im Frühjahr hatte die Stadt Kindern unter sechs Jahren das Spielen auf all ihren Abenteuerspielplätzen verboten. Hintergrund waren laut Verwaltung die immer höheren Auflagen beim Haftungsrecht.
Viviens Vater, der Frührentner ist und vorher fast täglich mit der Kleinen an der Konzenstraße war und sich dort auch ehrenamtlich engagierte, bemühte sich seitdem um eine Lösung. Stellvertretend für alle betroffenen Eltern beziehungsweise Kinder wandte er sich immer wieder ans Jugendamt. "Ich denke, ich habe die Mitarbeiter am Ende echt genervt", sagt Mevissen. Zuletzt machte er einen Vorschlag, auf den er bei seiner Recherche in Köln gestoßen war. Dort wurde auf einem Abenteuerspielplatz ein Formular von den Eltern unterschrieben, dass den Betreiber aus seiner Haftpflicht entlässt.
"Wir sind dem Jugendamt und seinem Leiter Reinhold Steins echt dankbar, dass er das in Mönchengladbach durchgeboxt hat", sagt Mevissen jetzt im Nachhinein.
Die Eltern oder andere "Sorgeberechtigte", wie es in dem vierseitigen Formular heißt, also auch Tante, Onkel, Opa oder Opa, wenn sie die Unter-Sechsjährigen auf den Spielplatz begleiten, müssen unterschreiben, dass sie die Kinder beaufsichtigen, diverse Verhaltensregeln einhalten und dass die Kinder beispielsweise tetanus-geimpft sind. Der wichtigste Punkt ist jedoch die so genannte "Haftungsverzichtserklärung".
"Wir haben das Ganze rechtlich prüfen lassen", berichtet Stadtpressesprecher Wolfgang Speen, "und kommen damit den Eltern entgegen." Man gehe in der Verwaltung aber weiter von einem großen Gefahrenpotenzial für die Kinder unter sechs Jahren aus. "Sie können die Gefahren selbst noch nicht einschätzen", sagt Speen.
Zu den Regeln gehört u.a., dass die Begleiter der Unter-Sechsjährigen das Werkzeug ausleihen, den Kindern geben und die "Bauarbeiten" immer beaufsichtigen, aber auch ein Auge auf ein Verletzungsrisiko durch andere Kinder im Blick haben. Klar festgehalten ist auch, dass, wer Hinweise der pädagogischen Mitarbeiter nicht beachtet, des Platzes verwiesen werden kann.
Für Jörg Mevissen ist das alles selbstverständlich. Ihm wäre auch vorher nicht in den Sinn gekommen, seine Tochter alleine werkeln zu lassen. Jetzt freut er sich, dass er wieder in die ehrenamtliche Arbeit - zum Beispiel mit einem Elterncafé an der Konzenstraße - einsteigen kann. "Das musste ich ja leider die ganze Zeit ruhen lassen, weil ich mit der Kleinen Zuhause bleiben musste."