Zeugin nicht auffindbar: Falschgeld-Prozess verschoben

Der Angeklagte soll eine Prostituierte mit gefälschten Schweizer-Franken-Scheinen bezahlt haben.

Mönchengladbach. Willi G. sitzt bereits seit August vergangenen Jahres im Gefängnis. Unter anderem wegen Betruges in zahlreichen Fällen ist der Mönchengladbacher zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Höhe dieser Strafe wird derzeit nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes neu verhandelt.

Dem 48-Jährigen könnte aber möglicherweise eine noch längere Zeit hinter Gittern drohen. Am Mittwoch sollte nämlich ein weiterer Prozess gegen ihn beginnen — diesmal wegen des „Inverkehrbringens von Falschgeld“ und Betruges.

Mitte Juni 2012 soll der Angeklagte in Köln die Prostituierte N. nach dem Verkehr mit gefälschten Scheinen über 2000 Schweizer Franken bezahlt haben, welche alle die gleiche Seriennummer hatten. Im August 2012 tilgte der Gladbacher dann ein Darlehen — ebenfalls mit gefälschten 1000-Franken-Scheinen.

Am Mittwoch nun sollte zunächst die Zeugin aus Köln angehört werden. Diese war aber durch die Polizei nicht auffindbar, weshalb der Prozessauftakt verschoben werden musste. Wann der Fall nun statt dessen verhandelt werden soll, stand am Mittwoch noch nicht fest. sk