Zweifel an Vergewaltigungs-Vorwurf
Die 15-Jährige soll sich bei einer weiteren polizeilichen Vernehmung in Widersprüche verstrickt haben.
Noch ist die Polizei nicht am Ende ihrer Ermittlungen im Vergewaltigungsfall auf dem Platz der Republik. Trotzdem gibt es eine überraschende Wende. Denn jetzt wird gegen die 15-jährige Schülerin ermittelt, die bei der Polizei angegeben hatte, von einem jungen, fremden Mann am 12. Januar sexuell missbraucht worden zu sein. Der Vorwurf, der dem Mädchen gemacht wird: Vortäuschung einer Straftat.
Der Beschuldigte, der sich bei der Polizei stellte, als er die Fahndungsfotos von sich auf Facebook sah, sprach in seiner Vernehmung von einvernehmlichen Handlungen. Gewalteinwirkungen in jeder Form stritt er laut Polizei vehement ab. Daraufhin bestellten die Ermittler der Kriminalpolizei die 15-Jährige erneut zu einer Vernehmung.
Mittlerweile haben die Ermittler mehrfach mit dem Mädchen gesprochen. Dabei soll es sich in Widersprüche verstrickt haben: „Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich deutliche Zweifel an den Aussagen der 15-Jährigen. Sie räumte schließlich ein, die Ermittler über entscheidende Details belogen zu haben“, sagte Polizeisprecher Willy Theveßen.
Mit Rücksicht auf das Alter von vermeintlichem Opfer und Tatverdächtigem wollte er keine weiteren Details zu dem Fall bekanntgeben.
Aber möglicherweise waren das Mädchen und der 20-Jährige einander doch zugeneigter, als die 15-Jährige bei der Polizei zuerst angegeben hatte. Sie hatte bei der Anzeige der Vergewaltigung ausgesagt, dass der ihr fremde Mann sie schon im Bus von Lürrip zum Gladbacher Hauptbahnhof bedrängt habe. Sie aber habe alle Annäherungen zurückgewiesen.
Nach einer Woche hatten sich Polizei und Staatsanwaltschaft entschieden, mit Bildern aus der Überwachungskamera im Bus nach dem Unbekannten zu fahnden. Als der sich kurze Zeit später bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof meldete, wurden die Fotos sofort wieder zurückgezogen.
Im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, wurde das Fahndungsbild des 20-jährigen Schülers, der noch nie polizeilich in Erscheinung getreten war und im nächsten Jahr Abitur machen will, allerdings vielfach geteilt.
Dies führte unter anderem auch zu zum Teil hasserfüllten Kommentaren. Sogar die eine oder andere selbst ernannte „Bürgerwehr“ trat aufgrund dieses Vorfalls auf den Plan, wohl auch, weil der Beschuldigte einen Migrationshintergrund hat. Bürgerpatrouillen in der Gladbacher Innenstadt wurden geplant, von der Polizei aber unterbunden.
Die Polizei wies gestern noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das zu Fahndungszwecken zunächst veröffentliche Foto des jungen Mannes, der in Indien geboren wurde und seit mehreren Jahren in Mönchengladbach wohnt, nicht mehr verwendet werden darf.
Die Veröffentlichung sei nach Identifizierung des Gesuchten nicht erlaubt und könne rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dies gelte umso mehr, wenn die Tat in der angezeigten Form nicht stattgefunden habe, hieß es bei der Polizei.
Noch sind aber auch die Ermittlungen gegen den 20-jährigen Mann nicht abgeschlossen. „Wir kennen noch nicht alle Fakten“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Lothar Gathen.
Der Polizeisprecher sagt allerdings: „Die Beunruhigung in der Bevölkerung aufgrund dieses Vorfalls war auf jeden Fall nicht gerechtfertigt.“