Mönchengladbach. Nach 18 Verhandlungstagen hat das Landgericht Mönchengladbach das Urteil im Prozess um die Ermordung der 89-jährigen Gladbacher Millionärin Gertrud K. gefällt: Die beiden Angeklagten Karl M. und Sascha L. werden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, Tobias K. zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle drei die Tat geplant hatten, obwohl sie vom Jüngsten der Angeklagten Tobias K. ausgeführt wurde.
Die Vorgeschichte: Die drei Angeklagten Karl M., Sascha L. und Tobias K. waren im Herbst des Jahres 2007 auf der Suche nach Geld, um gemeinsam eine Cannabisplantage zu betreiben. Zuerst dachte man an Einbrüche und Sascha L. und Tobias K. fuhren auch schon auf der Suche nach geeigneten Objekten durch Hardt.
Doch dann kam Gertrud K. ins Spiel, eine allein lebende 89-jährige Gladbacherin. Karl M. kannte sie durch seine Hausmeistertätigkeit und wusste, dass sie mehrere Mietshäuser besaß. So beschlossen die drei, die alte Dame umzubringen und sich ihr Vermögen anzueignen. Tobias K. würgte die Frau mit einer Garotte, doch das Opfer muss sich noch lange gewehrt haben.
Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers nannte das Tatgeschehen in der Urteilsbegründung "grässlich". Nach dem Mord rief K. seine Komplizen für die Beseitigung der Leiche zu Hilfe. Zuerst wurde sie in einer Tonne versteckt, dann versuchten die Drei, die Tonne im Breyeller See zu versenken, was aber nicht gelang. Die Täter führten im Haus des Opfers Renovierungsarbeiten durch, um die Spuren der Tat zu beseitigen und eigneten sich die Bankunterlagen an. Das Girokonto räumten sie leer.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle drei die Tat geplant hatten, obwohl Tobias K. den Mord beging. "Alle wollten die Tat, alle wollten sich bereichern", erklärte der Vorsitzende Richter.
K. allein wäre gar nicht in der Lage gewesen, aus der Tat Vorteile zu ziehen. Der 57jährige Karl M. sei der "Mastermind" gewesen, Tobias K. und Sascha L. seine Hände und Beine, meinte das Gericht.
Sascha L. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, denn die Tat sei am 6.Oktober 2007, also nach dem 21. Geburtstag des Angeklagten begangen worden. Der zum Tatzeitpunkt erst 20-jährige Tobias K. wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Hier ginge es nicht um Sühne und Schuldausgleich, sondern um Erziehungsnotwendigkeit, erklärte Richter Lothar Beckers. Das Gericht wertete das umfassende Geständnis zu seinen Gunsten und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.