Abkehr von Inzidenzstufen Neue Corona-Regeln: Städte sehen ein Problem für Gremiensitzungen

Düsseldorf · Was bedeuten die neuen Corona-Regeln für Gremiensitzungen? Die Städten sehen ein Problem.

 Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, weist auf ein Problem mit den neuen Corona-Regeln hin.

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, weist auf ein Problem mit den neuen Corona-Regeln hin.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen halten die Abkehr von den drei Corona-Inzidenzstufen hin zur 3G-Regel für einen akzeptablen Weg. 3G heißt: geimpft, genesen oder getestet. Die seit diesem Freitag geltende Verordnung hat nach Ansicht von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, aber einen Haken für kommunale Gremiensitzungen, den die Landesregierung rasch beseitigen sollte:

„Das Land muss klarstellen: die Sitzung eines Stadtrates ist keine Veranstaltung. Deshalb sollte sie auch nicht wie eine solche behandelt werden“, betonte Dedy. Im Moment sei vorgesehen, dass bei einer Inzidenz über 35 an einer Ratssitzung nur teilnehmen könne, wer geimpft, genesen oder getestet sei.

„Sollte es bei dieser Regelung bleiben, besteht ein erhebliches Risiko für gefasste Beschlüsse. Denn gewählte Mandatsträger könnten so an ihrer freien Mandatsausübung gehindert werden“, verdeutlichte Dedy. Für Ratssitzungen müssten aber die gleichen Maßstäbe gelten wie für Landtagssitzungen, Gerichtsverhandlungen oder Wahlen.

Zu den neuen Coronaregeln sagte der Städtetags-Geschäftsführer: „Viele Verbote und Schließungen fallen weg. Das macht unseren Alltag wieder lebendiger und normaler. Das spiegelt auch die Verordnung selbst.“ Diese sei im Vergleich zu früheren Fassungen kurz und einfach. Immer mehr Menschen seien vollständig geimpft oder genesen und die Lage in den Krankenhäusern sei nicht angespannt.

In der von diesem Freitag an geltenden neuen Corona-Schutzverordnung des Landes bleibt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die einzige Kennziffer. Ab diesem Wert gilt die „3G-Regel“ - geimpft, genesen oder getestet - zum Beispiel für Besuche in der Innengastronomie.

(dpa)