Zensus 2022 startet Einkommen, Schulausbildung, Impfstatus: Was will das Statistische Landesamt wissen?

Düsseldorf · Die bundesweite Datenerhebung - der Zensus 2022 beginnt. Wir geben einen Überblick was erfragt wird und was mit den Daten passiert.

Welche Daten werden erfragt?

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Befragungen zum Zensus in Nordrhein-Westfalen starten. Was gefragt und was nicht, sowie weitere Informationen, hat der Landesbetrieb Information und Technik NRW bekannt gegeben.

Wer wird befragt?

In NRW werden circa 1,4 Millionen Menschen befragt. Bundesweit sind es etwa 10,2 Millionen. Für die Haushalte­befragung wurden Anschriften in allen Kommunen Deutschlands zufällig ausgewählt. Die Befragung betrifft etwa jeden zwölften Haushalt. Ergänzend werden Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt. Außerdem werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümer beziehungsweise deren Beauftragte angeschrieben.

Was wird gefragt?

Bei der Haushaltsstichprobe werden Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen gestellt. Gefragt wird unter anderem nach Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schul- beziehungsweise Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Sie haben die Möglichkeit die Fragen, die bei der Datenerhebung gestellt werden, auf einem Muster-Fragebogen einzusehen.

Von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen (zum Beispiel in Pflegeheimen) werden lediglich Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit benötigt. In dem Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte und dem Musterfragebogen der Wohnheime erfahren Sie, welche Angaben bei der Haupterhebung benötigt werden.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden allen Personen mit Haus- oder Wohnungseigentum bzw. deren Beauftragte Fragen zu ihren Immobilien gestellt. Gefragt wird zum Beispiel nach dem Gebäudetyp, dem Baujahr, der Größe, der Art der Nutzung, der Heizungsart, der Energieträger und der Miethöhe. Den Muster-Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung finden Sie hier.

Was wird nicht erfragt?

Beim Zensus 2022 werden keine Angaben zum Einkommen oder dem Impfstatus erhoben. Auch Folgendes wird nicht von den Interviewern verlangt:

- Sozialversicherungsausweisnummer

- Sozialversicherungsnummer

- Personalausweis oder Reisepass

- Unterschrift

- Geld

- persönliche Benutzerkennungen

- persönliche Passwörter

- Bank-, Kreditkarten

- Kontoinformationen

- E-Mail-Adresse

- Geplante Urlaube

- Teilnahme an Verlosung oder Gewinnspiel

- Annahme einer Belohnung (zum Beispiel Geschenke oder Reisen)

Eine übersichtliche Aufstellung zu irreführenden Informationen über den Zensus und dem, was tatsächlich richtig ist, finden Sie im Faktencheck.

Wer fragt?

Die Befragung wird von Interviewern durchgeführt. Sie weisen sich mit einem offiziellen Ausweis (sogenannter Ausweis für Erhebungsbeauftragte) aus, den sie von ihrer Erhebungsstelle ausgestellt bekommen. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Zudem kündigen die Interviewer zuvor den Befragungstermin schriftlich an.

Wer ist verantwortlich?

Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland zuständig.

Wozu dient der Zensus?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern wichtige Basisinformationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Was passiert mit den abgefragten Daten?

Jede einzelne der erfragten Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen. Persönliche Informationen wie Namen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Die Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und es ist ausgeschlossen, dass die Daten für andere Zwecke außerhalb der Statistik genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zensus 2022 oder der IT.NRW.

(IT.NRW/red)