NRW ermöglicht individuelle Verfassungsbeschwerden
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen werden gestärkt. Künftig kann jeder Bürger individuell Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einlegen, wenn er eines seiner Grundrechte als verletzt ansieht.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Grünen. In elf von 16 Bundesländern sind individuelle Verfassungsbeschwerden bereits möglich.
Sonderregelungen sollen sicherstellen, dass es zu keiner Klageflut in Münster kommt. Bürger können sich künftig entscheiden, ob sie nach Münster oder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wollen, wo Individualbeschwerden bereits möglich sind. Parallelverfahren sollen so vermieden werden.
Bislang konnten nur Institutionen wie etwa Kommunen oder Fraktionen Verfassungsbeschwerden in NRW einlegen. Künftig können Bürger vom Gericht in Münster zum Beispiel klären lassen, ob ein Demonstrationsverbot oder ein Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Rettungseinsatz rechtmäßig war.