Aktuelle Stunde NRW-Landtag debattiert über Hochwasserfolgen und „Organisationschaos“

Düsseldorf · Viele Folgen der Hochwasser-Katastrophe sind noch nicht bewältigt. Die SPD fordert mehr Unterstützung für die Opfer und beklagt „Organisationschaos“ - Thema für eine Aktuelle Stunde des Landtags.

In Verkaufscontainern können Geschäftsleute, die vom Hochwasser getroffen wurden, ihre Waren anbieten.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die ungelösten Folgen der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli sind am Donnerstag (10.00 Uhr) Thema einer Aktuellen Stunde im nordrhein-westfälischen Landtag. Die Opfer der Jahrhundertflut haben aus Sicht der SPD-Opposition zu wenig Unterstützung bei Hilfsanträgen und der psychischen Bewältigung der Katastrophe bekommen. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte kürzlich in einem Bericht an den Bau-Ausschuss ausführlich geschildert, dass die Betroffenen noch an zahlreichen Fronten zu kämpfen hätten.

Die SPD fordert eine flächendeckende psycho-soziale Betreuung und unkompliziertere Antragsverfahren für Wiederaufbauhilfen. Die organisatorische Umsetzung sei mangelhaft, die Landesregierung lasse die Kommunen bei der Bewältigung im Stich. „Der letzte Beleg für die handwerklichen Fehler und das Missmanagement der Landesregierung“ sei der Fall eines Abteilungsleiters der Kölner Bezirksregierung, heißt es im Antrag zur Aktuellen Stunde. In drastischen Worten habe der die Überlastung seines Teams in der Antragsflut geschildert und deswegen um Aufhebung seines Beschäftigungsverhältnisses gebeten.

An diesem Freitag konstituiert sich im Landtag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe in NRW. Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen verwüstet. Nach ersten Schätzungen entstanden allein in NRW Schäden in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro, 49 Menschen starben.

Der Landtag soll außerdem ein Gesetz verabschieden (16.30 Uhr), damit die Hochschulen im weiteren Verlauf der Pandemie sowie bei Großeinsatzlagen und Katastrophen langfristig Rechtssicherheit erhalten, etwa für Vorlesungen und Gremiensitzungen im digitalen Format.

(dpa)