Kreise Laschet will Hendrik Wüst als NRW-Ministerpräsidenten vorschlagen

Update | Düsseldorf · Armin Laschet will am Dienstagabend Hendrik Wüst als NRW-Ministerpräsident vorschlagen. Das geht aus Regierungskreisen hervor.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet will einen Vorschlag für seine Nachfolge machen. Kreise berichten, dass es Hendrik Wüst werden soll.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet will einen Vorschlag für seine Nachfolge machen. Kreise berichten, dass es Hendrik Wüst werden soll.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Nachfolge von Armin Laschet als Ministerpräsident und CDU-Chef von Nordrhein-Westfalen soll nach Informationen aus den Regierungsfraktionen Verkehrsminister Hendrik Wüst (46) angetragen werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, will Laschet diesen Personalvorschlag am Dienstag dem CDU-Landesvorstand und der Landtagsfraktion unterbreiten.

Der neue Ministerpräsident muss vom Düsseldorfer Landtag gewählt werden. Über die neue Parteispitze wird am 23. Oktober ein Landesparteitag in Bielefeld entscheiden. Wüst hatte in den vergangenen Wochen immer breitere Unterstützung aus der Partei bekommen - jüngst sogar von dem einflussreichen Bundesvorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Wüst erfüllt, anders als einige der übrigen zuvor genannten möglichen Nachfolge-Kandidaten, die verfassungsrechtliche Voraussetzung, dass er ein Landtagsmandat hat und direkt vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt werden könnte. Die nächste reguläre Landtagswahl steht in NRW am 15. Mai 2022 an.

Laschet hatte vor der Bundestagswahl erklärt, er gehe „ohne Rückfahrkarte“ nach Berlin - auch, wenn er nicht Kanzler werde. Bei der Bundestagswahl hatte die CDU, auch im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW, deutliche Verluste hinnehmen müssen.

Als Nummer eins der CDU-Landesliste hat Laschet aber ein Bundestagsmandat errungen. Laut der Landesverfassung von NRW kann ein Mitglied der Landesregierung nicht gleichzeitig Mitglied des Bundestags oder der Bundesregierung sein. Die Mitgliedschaft eines neu gewählten Abgeordneten im Bundestag beginnt mit der konstituierenden Sitzung, die für den 26. Oktober geplant ist.

(dpa/kup)